Drucksache - DS/0515/IX  

 
 
Betreff: Mehr Leistungsfähigkeit für die Bürgerdienste
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
  BzStR StadtBüDArbFM,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.11.2022 
12. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Haushalt/Personal und GO Entscheidung
07.12.2022 
14. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt/Personal und GO mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.01.2023 
14. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Vorlagen zur Kenntnisnahme
30.11.2023 
8. Sitzung in der IX. Wahlperiode Sitzung der Vorlagen zur Kenntnisnahme      

Sachverhalt
Anlagen:
AzB CDU PDF-Dokument
BE HaP PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die BVV hat das Bezirksamt ersucht,

bereits mit dem nächsten Haushaltsjahr die Leistungsfähigkeit der Bürgerdienste zu stärken und dazu mehr Stellen (entsprechend der Verbesserung der Bürgerdienstleistungen) bereitzustellen.

Der BVV ist über die entsprechenden personalwirtschaftlichen Maßnahmen zu berichten.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt hat bereits in seiner Sitzung am 28.03.2023 (BA-Beschluss-Nr. 9-081-2023) einen unbefristeten Stellenmehrbedarf für das Standesamt von 3,5 Vollzeitäquivalenten (VzÄ) bewilligt. Diese Stellen sind bereits besetzt, die neuen Mitarbeitenden wurden bereits eingearbeitet und als Standesbeamtinnen ausgebildet. Damit können die durch Änderung des Personenstandsgesetzes dem Standesamt zusätzlich übertragenen Aufgaben bewältigt werden.

Für die Berliner Bürgerämter wurden insgesamt zusätzlich 67 Stellen bewilligt, die u.a. auch zum Aufbau neuer Standorte genutzt werden sollen. Die Verteilung der Stellen wurden im Lenkungskreis Bürgerdienste dahingehend beschlossen, dass 20 VzÄ an das Bezirksamt Mitte und je 12 VzÄ an die Bezirksämter Spandau und Marzahn-Hellersdorf für neue Standorte verteilt wurden. Auf die übrigen 9 Bezirken entfallen dabei 2,55 Stellen.

Das Wohnungsamt wurde bereits durch insgesamt 24 Stellen (davon 11 befristet) verstärkt, um die Bearbeitung der zusätzlichen Anträge im Rahmen der Wohngeldreform 2023 (sog. Wohngeld-Plus-Gesetz) zu bearbeiten.

Für das Bezirkswahlamt werden drei neue Stellen zur Verfügung gestellt, die (nach derzeitigem Stand) im Haushaltsplan 2024/2025 bei der Senatskanzlei veranschlagt werden. Damit wird das Bezirkswahlamt erstmalig mit Personal ausgestattet. Bisher mussten Mitarbeitende aus anderen Bereichen des Amtes für Bürgerdienste diese Aufgaben zusätzlich übernehmen.

Im Bereich Zentrale Dienste des Amtes für Bürgerdienste wird im Haushaltsplan 2024/2025 eine zusätzliche Stelle als Digitalisierungsbeauftragte/r eingerichtet, um die erweiterten Aufgaben im Rahmen der Digitalisierungsprojekte im Bereich Bürgerdienste erfüllen zu können.

Weitere Stellenmehrbedarfe gibt es aus Sicht des Bezirksamtes derzeit nicht, so dass weitere Stellen für das Amt für Bürgerdienste derzeit nicht bereitgestellt werden müssen.

 

a)                                                                                                                                                     Auswirkungen auf die Umsetzung des strategischen Zielsystems:
#4 Qualität der Verwaltung: Durch die zusätzlichen Stellen wird die Erreichbarkeit für Anliegen im Amt für Bürgerdienste für Bürger:innen gestärkt; zudem können Anträge schneller bearbeitet werden.

b)                                                                                                                                                     Auswirkungen auf die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen:
Die Stelle eines/r Digitalisierungsbeauftragten im Bereich Zentrale Dienste des Amtes für Bürgerdienste fördert Digitalisierungsprojekte und begleitet deren Umsetzung im Amt.

c)                                                                                                                                                      Auswirkungen auf den Haushaltsplan:
Keine

d)                                                                                                                                                     Auswirkungen auf die KLR und das Budget:
Keine

 

 
 

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