Drucksache - DS/0452/IX  

 
 
Betreff: Sicherheitsstreifen/Waldbrandschneise Biesenhorster Sand
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
  BzStR OrdUmVer,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.10.2022 
11. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt     
17.11.2022 
12. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Vorlagen zur Kenntnisnahme
28.04.2023 
1. Sitzung Vorlagen zur Kenntnisnahme mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
ÄA B'90/Die Grünen PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, zusammen mit dem Nachbarbezirk Marzahn-Hellersdorf, der Feuerwehr und dem NABU zu prüfen, wie im Heidegebiet Biesenhorster Sand ein befahrbarer Schutzstreifen für Großfahrzeuge der Feuerwehr und ein Hydrant eingerichtet werden können.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Im Februar dieses Jahres hat das Straßen- und Grünflächenamt zusammen mit dem NABU, vielen engagierten Bürgerinnen und Bürgern in Anwesenheit der Freiwilligen Feuerwehr die Hauptschneise von der Robert-Siewert-Straße aus so freigeschnitten, dass Feuerwehrfahrzeuge in das Gebiet einfahren können. Mittelfristiges Ziel ist, die Wege so zu befestigen und zu stabilisieren, dass eine befahrbare Einfahrt entsteht.

 

Das Bezirksamt wird zusammen mit der Feuerwehr und Vertretern des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf sowie der oberen Behörde für Naturschutz- und Landschaftspflege (SenUMVK) Möglichkeiten und Grenzen prüfen, ob und wie im Heidegebiet Biesenhorster Sand ein befahrbarer Schutzstreifen für Großfahrzeuge der Feuerwehr und ein Hydrant eingerichtet werden können. Im zweiten Schritt wird die Finanzierung zu klären sein. Die BVV wird dann erneut in Kenntnis gesetzt.

 

 

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