Drucksache - DS/0382/IX
Der Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache 0382/IX in folgender geänderter Fassung:
Das Bezirksamt wird ersucht sich bei den zuständigen Stellen und im Rat der Bürgermeister für das Schaffen finanzieller Anreize zur Flächenentsiegelung einzusetzen.
Begründung Der Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management hat in seiner Sitzung am 10.11.2022 das Antragsersuchen erörtert. Dieses fand übereinstimmend die Zustimmung aller Ausschussmitglieder. Flächenentsiegelung sei ein wichtiges Ziel von Stadtentwicklungspolitik. Bei der Wahl der Mittel wurden jedoch unterschiedliche Ansichten deutlich. So dürfen durch die Zielstellung einer Entsiegelung Bauvorhaben nicht unmöglich gemacht werden. Auch führt eine Anreizwirkung im Rahmen des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung dazu, dass die Flächenentsiegelung in Konkurrenz zu Forderungen nach Anteilen an geförderten Wohnraum und sozialer Infrastrukturversorgung tritt. Vor diesem Hintergrund hatte die Linksfraktion beantragt, die beispielhafte Aufzählung von möglichen Anreizen zu streichen, was der Einreicher (Bündnis 90/Die Grünen) übernahm. Im Ergebnis empfiehlt der für Stadtentwicklung zuständige Ausschuss einstimmig der Bezirksverordnetenversammlung, das Antragsersuchen zu beschließen.
Text des Ursprungsantrages: Das Bezirksamt wird ersucht sich bei den zuständigen Stellen und im Rat der Bürgermeister für das Schaffen finanzieller Anreize zur Flächenentsiegelung bei Bauvorhaben einzusetzen.
Mögliche Anreize könnten u. a. sein: − die Berücksichtigung einer positiven Flächenbilanz im Rahmen des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung − die Berücksichtigung einer positiven Flächenbilanz bei der Eingriffsbewertung für verschiedene Schutzgüter, u. a. Boden, Wasser, Klima, Luft, Pflanzen, Tiere, Landschaftsbild, biologische Vielfalt − die Berücksichtigung einer positiven Flächenbilanz bei Festsetzungen, z. B. von Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) oder auch zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB) − die Berücksichtigung einer positiven Flächenbilanz bei der Bearbeitung von Anträgen auf Ausnahmen und Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplans − Fördermittel/Zuschüsse − die Aufnahme einer Kondition für die Gewährung von Förderdarlehen, z. B. in die Wohnungsbauförderungsbestimmungen des Landes Berlin
Abstimmungsergebnis: 17 / 0 / 0 |
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