Drucksache - DS/0351/IX
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, Veranstaltungen von Gremien, denen Bezirksverordnete angehören bzw. zu denen diese eingeladen sind, so zu terminieren, dass auch Arbeitnehmer*innen eine Teilnahme regelmäßig möglich ist. Das bedeutet, dass in diesen Fällen wochentags ein Sitzungsbeginn vor 17 Uhr so weit wie möglich zu vermeiden ist.
Begründung: Die organisatorische und fachspezifische Kooperation und der Austausch von Bezirksamt und BVV-Mitgliedern sind wichtig für die Bezirkspolitik. Beides funktioniert in vielen Fällen effektiv und reibungslos. Seit einigen Monaten kommt es jedoch immer häufiger vor, dass Tagungen bzw. Sitzungen von Gremien, denen auch Bezirksverordnete angehören, zu Zeiten angesetzt werden, die Arbeitnehmer*innen die Partizipation verwehren. Zwar ist eine punktuelle Freistellung zur Ausübung des BVV-Mandats möglich, regelmäßige Sitzungen / Veranstaltungen zu gängigen Arbeitszeiten sind hierbei aber für berufstätige BVV-Mitglieder weder zumutbar noch praktikabel. |
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