Drucksache - DS/0307/IX  

 
 
Betreff: Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen auf der Treskowallee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
  BzStR OrdUmVer,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.06.2022 
8. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.09.2022 
10. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag B`90/Die Grünen PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen für die Anordnung von Tempo 30 in der Treskowallee auf dem Abschnitt zwischen Waldowallee und Rheinsteinstraße einzusetzen.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat sich an die für die übergeordnete Straße Treskowallee zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz mit der Bitte um wohlwollende Prüfung einer Anordnung von Tempo 30 auf dem Abschnitt zwischen Waldowallee und Rheinsteinstraße gewandt. Mit Schreiben vom 23. August 2022 teilte Frau Staatssekretärin Dr. Meike Niedbal Folgendes mit:

 

„[…] Ich werbe im Sinne eines effizienten Verwaltungshandelns sehr dafür, dass an den gesetzlichen Regelungen zu den Zuständigkeiten festgehalten wird. Dies bedeutet, dass die Entscheidung über die zulässige Höchstgeschwindigkeit im übergeordneten Straßennetz bekanntermaßen im Regelfall meiner Verwaltung obliegt. Insofern nicht durch Besonderheiten im Einzelfall eine Verknüpfung zu den Aufgaben des Baulastträgers besteht, sind bei diesen Vorgängen also weder das Bezirksamt noch die Bezirksverordnetenversammlung gefragt. Es sollte folglich das Ziel sein, die Befassung bei diesen Sachverhalten möglichst nicht auf mehrere Behörden zu verteilen und dadurch Zulieferungen und Nachfragen zu vermeiden. Ich bitte daher um Verständnis, dass eine Beantwortung von hier in Richtung des Bezirks aus diesen Gründen nicht erfolgen kann.“

 

Trotz dieser abschließenden Aussage wird sich das Bezirksamt erneut an die Senatsverwaltung wenden.

 

 
 

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