Drucksache - DS/0296/IX
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, durch welche Maßnahmen (z.B. 3,5-t-Gewichtsbegrenzungen) das Parken von großen gewerblichen Fahrzeugen / LKW in der Egon-Erwin-Kisch-Straße geordnet werden kann, um die Beeinträchtigungen für die der Anwohnerinnen und Anwohner in angrenzenden Wohnquartieren zu minimieren. Neben regelmäßigen Kontrollen durch das Ordnungsamt sollen hierbei unter anderem die Ausweisung und Markierung gesonderter Parkflächen für LKW in der Egon-Erwin-Kisch-Straße oder der näheren Umgebung in Betracht gezogen werden.“
Das Bezirksamt bittet die Bezirskverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat auf Grundlage des Antrags der BVV und von Anfragen von Anwohnenden die Situation vor Ort geprüft und hat in der Situation in der Einmündung der Grevesmühlener Straße in die Egon-Erwin-Kisch-Straße eine Situation erkannt, die durch ein uneingeschränktes Halteverbot auf einer Strecke von 15 Metern und durch eine Anordnung, die in der Zufahrt zur Wohngebietsstraße das Parken nur für PKW erlaubt, entspannt werden soll. Entlang der Egon-Erwin-Kisch-Straße sind bereits für reguläre KFZ gekennzeichnete Parkflächen eingerichtet, die entsprechend § 12 Absatz 3 Satz der Straßenverkehrsordnung zu nutzen sind. Ähnlich verhält es sich beim überwiegenden Anteil der Stellflächen im Umfeld der Egon-Erwin-Kisch-Straße. Das Parken übergroßer Fahrzeuge würde die Kennzeichnungen überschreiten und ist damit an diesen Stellen ohnehin unzulässig.
a) Auswirkungen auf die Umsetzung des strategischen Zielsystems: b) Auswirkungen auf die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen: c) Auswirkungen auf den Haushaltsplan: d) Auswirkungen auf die KLR und das Budget:
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