Drucksache - DS/0249/IX  

 
 
Betreff: Sicherheit für Radfahrende auf der Wallensteinstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
  BzStR OrdUmVer,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.05.2022 
7. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Haushalt/Personal und GO Entscheidung
01.06.2022 
8. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt/Personal und GO vertagt   
03.08.2022 
9. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt/Personal und GO mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Öffentliche Ordnung und Verkehr mitberatend
08.06.2022 
7. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.08.2022 
9. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.12.2022 
13. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung und Verkehr Entscheidung
13.01.2023 
14. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag B`90/Die Grünen PDF-Dokument
Stellungnahme ÖOV PDF-Dokument
BE HaP PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht die Möglichkeit zu prüfen, wie die Verkehrssicherheit für Radfahrende in beide Richtungen auf der Wallensteinstraße zum Beispiel durch eine komplette Asphaltierung der Wallensteinstraße und die Fortführung der Fahrradstraße zwischen Hönower Weg und Ilsestraße erhöht werden kann. Wenn notwendig soll des Weiteren ein neues Entwässerungskonzept entlang des genannten Abschnittes auf der Wallensteinstraße geprüft werden.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Wallensteinstraße ist im Radvorrangnetz des Radverkehrsnetzes Berlin, das insgesamt bis 2030 umgesetzt werden soll. Die finanziellen Rahmenbedingungen dafür werden von der Senatsverwaltung (SenUMVK) gesetzt. So wurde den Bezirken in der Sitzung des Senats mit den Bezirken am Freitag, 26.08.2022, das Konzept zur „PRIORISIERUNG VON RADVERKEHRSMAßNAHMEN IM VORRANGNETZ“ vorgestellt. Konkrete Informationen zu den Finanzen und den Prioritäten liegen den Bezirken noch nicht vor; in diesem Jahr wird es wohl überhaupt keine finanziellen Mittel für den Ausbau des Radewegesystems geben. So können sowohl die bezirklichen Maßnahmen als auch die Projekte, die aktuell bei der Senatsverwaltung weiterverfolgt und geplant werden müssen, nicht umgesetzt werden.

 

Das Priorisierungskonzept dient dazu, nach objektiven Kriterien die wichtigsten Maßnahmen zu identifizieren. Pro Bezirk wird der Senat ein Ranking erstellen, eine „Prio-Liste“ aller Maßnahmen im Vorrangnetz. Die Bezirke können für die Finanzierung Maßnahmen aus den obersten 25 % auswählen. Ob die Wallensteinstraße in der „Prio-Liste“ enthalten ist, kann das Bezirksamt noch nicht mitteilen.

 

Die Wallensteinstraße besitzt eine befestigte Fahrbahnbreite von ca. 7,05 m. Die Anlage von Radfahrstreifen ist aufgrund der verfügbaren Breite zwischen den Borden und dem vorhandenen Bestand an Straßenbäumen bisher nicht möglich. In östliche Fahrtrichtung beginnt an der Wallensteinstraße ab der Einmündung der Ilsestraße eine Zone 30. Diese endet an der Einmündung der Dönhoffstraße in die Treskowallee.

 

Die Wallensteinstraße wurde in der jüngsten Vergangenheit nach einer Sanierungsmaßnahme der Berliner Wasserbetriebe zwischen dem neuen Feldweg und der Ilsestraße einseitig asphaltiert. Das trägt in gewisser Weise auch zur Verbesserung des Radverkehrs in der Wallensteinstraße bei, ist aber nicht die Lösung, die angestrebt wird.

 

Die Teilasphaltierung der Wallensteinstraße erfolgte aufgrund des Deckenschlusses einer Leitungsbaumaßnahme. Eine vollständige Versiegelung der Wallensteinstraße scheiterte bisher an dem noch offenen Problem der Straßenentwässerung, da die Wallensteinstraße nicht an das Kanalnetz der Regenentwässerung angeschlossen ist.

 

Aufgrund der „Begrenzung von Regenwassereinleitungen bei Bauvorhaben in Berlin“ (BReWa-BE), die die Einleitung von Regenwasser in das Kanalnetz der BWB bei Bauvorhaben in Berlin limitiert, wird von den Wasserbetrieben ein Anschluss bzw. eine Herstellung eines Regenwasserkanals in der Wallensteinstraße bisher abgelehnt. Das Regenwasser muss somit in den Pflasterfugen versickert werden, da der Platz für die Anlage von Mulden nicht ausreicht.

 

 

 

 

 
 

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