Drucksache - DS/0233/IX
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Gastronomiebetrieben über das Jahr 2022 hinaus ermöglicht wird, in ihren Betriebszeiten angrenzende Flächen im ruhenden Verkehr gebührenfrei für das Aufstellen von Tischen und Stühlen zu nutzen und gewerblich zu betreiben. Die zuständigen Stellen sollen prüfen, ob diese Flächen auch Künstler*innen gebührenfrei zur Präsentation ihrer Arbeit zur Verfügung gestellt werden können.
Sonderflächen, bspw. für Menschen mit Behinderungen (sogenannte „Behindertenparkplätze“), E-Ladestationen oder Ladezonen, sollen nicht zur Verfügung gestellt werden.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hatte sich an die zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) gewandt und um eine Fortführung des Erlasses von Sondernutzungsgebühren für Schankvorgärten gebeten. Die SenUMVK antwortete nun, dass „der Senat derzeit nicht beabsichtigt, eine entsprechende Empfehlung an die Bezirksämter auszusprechen.“ Das Schreiben der Staatssekretärin Dr. Silke Karcher ist diesem Abschlussbericht als Anlage beigefügt.
|
||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |