Drucksache - DS/0185/IX
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung im Kapitel 38 00 „Tiefbau und Straßenverwaltung“ den Titel 52101 „Unterhaltung des Straßenlands“ so weit zu verstärken, dass eine Reparatur aller noch defekten Notbrunnen im Jahr 2022 durchgeführt werden kann. Der finanzielle Ausgleich kann erfolgen, indem Maßnahmen in spätere Haushaltsjahre verschoben werden, die keine lebensrettende Infrastruktur betreffen.
Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, sich bei den zuständigen Landes- und Bundesstellen dafür einzusetzen, dass das Lichtenberger Defizit an Notbrunnen durch Neubohrungen ausgeglichen wird.
Begründung des Änderungsantrages:
Lichtenberg hat 91 Notbrunnen (59 Landesbrunnen und 32 Bundesbrunnen). Von November 2020 bis zum Januar 2022 wurde die Anzahl der defekten Notbrunnen von damals 17 nur um fünf auf immer noch zwölf defekte Notbrunnen reduziert. Es muss ermöglicht werden, alle defekten Notbrunnen vor dem nächsten Winter zu reparieren. Die Auswahl, welche Maßnahmen zur Gegenfinanzierung verschoben werden, sollte durch das Bezirksamt erfolgen.
Außerdem besteht ein Bedarf von 56 Neubohrungen zusätzlicher Notbrunnen. Das ist das mit Abstand höchste Defizit aller Berliner Bezirke. Wenn das Bezirksamt nicht für Neubohrungen zuständig ist, muss es sich an die zuständigen Stellen auf Landes- und Bundesebene wenden und dort Lichtenberger Interessen vertreten.
Die Notfallvorsorge der Einwohnerinnen und Einwohner Lichtenbergs muss eine höhere Priorität erhalten. Die drastische Unterversorgung mit Notbrunnen (anstelle der benötigten 147 Notbrunnen gibt es aktuell nur 79 funktionierende) muss so schnell wie möglich beseitigt werden.
Quellen:
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