Drucksache - DS/0149/IX  

 
 
Betreff: Politische Teilhabe für alle sichern - Gebärden- und Schriftdolmetschung der BVV
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragDringlichkeitsantrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.02.2022 
5. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Haushalt/Personal und GO Entscheidung
02.03.2022 
4. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt/Personal und GO vertagt   
15.03.2022 
5. (Sonder-) Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt/Personal und GO ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen     

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag B`90/Die Grünen PDF-Dokument
Stellungnahme_KWGI_DS0149IX_Gebaerden_B90Gruene PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, im Haushalt für 2022 und 2023 ausreichende Mittel einzustellen, um eine Gebärden- und Schriftdolmetschung aller Plenarsitzungen der Bezirksverordnetenversammlung zu gewährleisten. Es soll sichergestellt werden, dass die Gebärden- und Schriftdolmetschung über den Livestream der BVV übertragen wird. Ziel ist es, politische Teilhabe zu ermöglichen.

 

Ausreichende Mittel für die Gebärdendolmetschung belaufen sich nach einer ersten Schätzung (bei einem Honorar von 85 € pro Stunde und zwei benötigten Dolmetscher*innen plus Anfahrtspauschale von 75 €) auf:

        r 2022 (ca. 8 Sitzungen der BVV ) = ca. 7.300 Euro

        r 2023 (ca. 13 Sitzungen der BVV ) = ca. 11.900 Euro.

Ausreichende Mittel für eine Schriftdolmetschung fallen nach einer ersten Schätzung in gleicher Höhe an. Qualität und Preis einer computergestützten Schriftdolmetschung sollten geprüft werden.

 

Das Bezirksamt wird darüber hinaus ersucht, langfristig die Kosten für eine Gebärdendolmetschung ausgewählter Ausschüsse und Beiräte zu prüfen.

 

Begründung:

Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK) verpflichtet in Artikel 29 die Vertragsstaaten dazu, die politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Deutschland hat dieses Übereinkommen bereits 2009 ratifiziert.

Auch das Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) zielt darauf ab, den „vollen und gleichberechtigen Genuss aller Rechte durch alle Menschen mit Behinderungen im Land Berlin zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten.“ (§ 1 LGBG). Der Bezirkshaushalt muss nach Rechtslage im Sinne eines „Disability Budgeting“ ein Budget für Maßnahmen zur Barrierefreiheit beinhalten.

Derzeit können Menschen mit einer Hörbehinderung die BVV weder vor Ort noch im Livestream verfolgen und sind somit in ihrer politischen Teilhabe stark eingeschränkt. Hierbei ist relevant, dass unterschiedliche Gruppen unterschiedliche Bedarfe haben: Eine Gebärdendolmetschung ermöglicht insbesondere von Geburt an gehörlosen oder hörbehinderten Menschen die politische Teilhabe. Eine Schriftdolmetschung hingegen sichert politische Teilhabe auch für Menschen mit einer erworbenen Gehörlosigkeit oder Hörbehinderung. Beide Formen der Dolmetschung werden daher benötigt.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Das Anliegen soll noch in die laufenden Haushaltsverhandlungen einfließen.

 
 

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