Drucksache - DS/0051/IX
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob Feuerwerke zum Jahreswechsel 2022/2023 ausschließlich auf dazu ausgewiesenen Lichtenberger Plätzen durchgeführt werden können.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat sich zunächst an die Senatsverwaltung SenUMVK gewandt und um Stellungnahme und Einschätzung betreffend des BVV-Beschlusses DS/0051/IX gebeten (siehe Zwischenbericht).
Für eine Beurteilung, inwieweit das ASOG oder das Infektionsschutzgesetz für eine Verbotszone herangezogen werden kann (wie es in den beiden vergangenen Corona-Jahren der Fall war), hat sich das Bezirksamt an die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport gewandt.
Mit Antwort vom 21. September 2022 (siehe Anlage) teilt Staatssekretär Akmann u.a. mit, dass derzeit „allerdings keine Rechtsgrundlage für entsprechende Beschränkungen“ existiere. Die geltenden infektionsschutzrechtlichen Regelungen sehen derzeit „keine Möglichkeit der Beschränkung des Silvesterfeuerwerks vor.“
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