Drucksache - DS/0011/IX
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Der Kindertagesstättenentwicklungsplan (KEP) 2021 - 2024 (siehe Anlage) wurde vom Bezirksamt erarbeitet und steht ab sofort als wesentliche bezirkliche Planungsgrundlage für die Kindertagesbetreuung zur Verfügung.
Der KEP hat sich im Bezirk Lichtenberg seit 2009 als ein wichtiges Arbeitsinstrument bewährt. Damit liegen zuverlässige Planungsaussagen vor, die regional kleinteilig die Versorgungs- und Bedarfslagen in der vorschulischen Kindertagesbetreuung belegen und darstellen. In zahlreichen Einzelvorgängen sind diese wesentliche Grundlage für Planungsentscheidungen des Bezirksamtes oder freier Träger geworden.
In dem hier vorliegenden Bericht werden die für den Zeitraum 2021 - 2024 zu erwartenden Bedarfe in der Betreuung Lichtenberger Kinder im Alter bis zum Schuleintritt analysiert, Entwicklungen aufgezeigt und weiter erforderliche Maßnahmeplanungen abgebildet und erörtert.
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