Drucksache - DS/2252/VIII
Die BVV hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Straßenabschnitte mit Priorität zu sanieren, die infolge der Brandstiftungen an Fahrzeugen besonders in Mitleidenschaft gezogen wurden und Brandschäden aufweisen.
Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt folgt dem Ersuchen der BVV. Brandstellen, die sich auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs auswirken, werden umgehend beseitigt. Sofern eine Gefahr für die Verkehrssicherheit von den in Mitleidenschaft gezogenen Straßenflächen ausgeht, werden die betroffenen Bereiche schnellstmöglich instandgesetzt.
Für die Beseitigung von nicht sicherheitsrelevanten Makeln, sondern lediglich optische Instandsetzungen, z.Bsp. brandbedingte Schwarzfärbungen, stehen keine ausreichenden Haushaltsmittel zur Verfügung – sofern keine regresspflichtigen Verursacher ermittelt werden konnten. Das Problem besteht insbesondere in der Kostenübernahme durch die Haftpflichtversicherungen bei Schäden durch sekundär in Brand geratene Fahrzeuge (Fahrzeuge, die neben den angezündeten standen). Der Straßenbaulastträger müsste für die optische Instandsetzung zunächst in Vorlage treten – ohne sichere Erfolgsaussichten bei eventuell anhängigen Klageverfahren. Dies führt zu einer Zeitspanne zwischen Brandschaden und vollständiger Sanierung der Fläche.
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