Drucksache - DS/2242/VIII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-14bb; Arbeitstitel: „Trabrennbahn Karlshorst I“
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtSozWiArbBzStR StadtBüDArbFM,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.08.2021 
55. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Entscheidung
02.09.2021 
80. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK - Anlage 2 PDF-Dokument
VzK - Anlage 1 PDF-Dokument
Kenntnisnahme ÖSM PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes 11-14bb für das Gelände zwischen der naturnahen Parkanlage des Wohngebiets Am Carlsgarten, der Waldaufforstung, der Bezirksgrenze und den Grundstücken an der Treskowallee im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst einzustellen und den BA-Beschluss (8/013/2017) vom 31. Januar 2017 zur Aufstellung des Bebauungsplanes aufzuheben.

 

 Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich

 

b)   mit der Durchführung des Beschlusses den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

c) die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

Begründung:

Für das damalige Gesamtgelände der Trabrennbahn wurde am 15. Oktober 2002 der Bebauungsplan 11-14 aufgestellt (BA-Beschluss-Nr. 214/02). Aufgrund unterschiedlicher Planungsziele erfolgte am gleichen Tag eine Teilung in die Bebauungspläne 11-14a („Wohnpark Karlshorst“) und 11-14b („Trabrennbahn Karlshorst“) (BA-Beschluss-Nr. 215/02). Der Bebauungsplan 11-14a trat mit der Veröffentlichung der Rechtsverordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin vom 22. Dezember 2004 (S. 507) in Kraft.

 

Das Bebauungsplan-Verfahren 11-14b wurde bis zur erneuten Behördenbeteiligung im Dezember 2009 fortgeführt und ruhte im Anschluss. Im Januar 2017 wurde es in die beiden Verfahren 11-14ba „An der Treskowallee“ und 11-14bb „Trabrennbahn Karlshorst I“ geteilt. Generelles Planungsziel des Bebauungsplans 11-14bb sollte die Festsetzung einer Fläche mit dem besonderen Nutzungszweck „Pferdsport und Freizeitnutzung“ sein. Des Weiteren waren die Sicherung einer internen Erschließung und die Festsetzung von Waldflächen vorgesehen. Nach dem Aufstellungsbeschluss erfolgten keine weiteren Verfahrensschritte.

 

Seit Beginn der Bearbeitung der Bebauungsplanverfahren 11-14b bzw. 11-14ba und 11-14bb wurden viele unterschiedliche städtebauliche Konzepte für das Gelände der Trabrennbahn entwickelt, und die Planungsziele und städtebaulichen Rahmenbedingungen haben sich mehrfach geändert.

 

Nun sollen die Planungsziele auf Grundlage eines neuen, an die aktuellen Gegebenheiten angepassten, städtebaulichen Konzeptes erneut geändert werden. Alte Planungsstände und Verfahrensschritte sind daher mittlerweile nichtig geworden.

 

Um das Verfahren ordnungsgemäß und vor allem geordnet weiterzuführen, sollen die seit einigen Jahren ruhenden Bebauungsplan-Verfahren 11-14ba und 11-14bb eingestellt werden. Im Anschluss ist die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans mit neuen Planungszielen für den Gesamtbereich vorgesehen.

 

Die für die Einstellung des Verfahrens notwendigen Zustimmungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sowie der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung liegen vor.

 

 
 

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