Drucksache - DS/2118/VIII  

 
 
Betreff: Mobilitätsstationen in Wohnquartieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
29.04.2021 
51. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Entscheidung
20.05.2021 
75. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz vertagt   
03.06.2021 
76. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz vertagt   
24.06.2021 
77. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz vertagt   
05.08.2021 
78. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz vertagt   
26.08.2021 
79. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz vertagt   
02.09.2021 
80. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.09.2021 
56. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.03.2023 
17. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
Dringl. BE ÖSM PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument
VzK (2. Zwb.) Anlage  

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht

 

zu prüfen, ob oder unter welchen Voraussetzungen Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften Mobilitätsstationen in ihren Wohnquartieren etablieren können. Sollten solche Möglichkeiten bestehen wird das Bezirksamt gebeten zu prüfen, ob in städtebaulichen Verträgen Vereinbarungen zu Mobilitätsstationen mit aufgenommen werden

können.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Howoge prüft bei ausgewählten Neubauvorhaben die Errichtung von Quartiersgaragen. Dies wird im Urbanen Zentrum Neu-Hohenschönhausen bereits im Masterplanverfahren mit geplant.

 

In den bisher bekannten Mobilitätsstationen werden den Nutzern verschiedene Fahrzeuge (Fahrräder, Lastenräder, Scooter, Pkw) zur Miete angeboten. Sofern das Angebot nur von den Anwohnenden nutzbar ist, kann es in den Wohngebieten als Nebenanlage zur Wohnnutzung zulässig sein. Falls jedoch ein Mietangebot für die Allgemeinheit erfolgt, sind dies gewerbliche Nutzungen, die jeweils auf ihre Verträglichkeit mit den umgebenden Nutzungen zu prüfen wären.

 

In den städtebaulichen Verträgen nach § 11 BauGB besteht ein direkter Zusammenhang zur Schaffung des Baurechts (B-Plan) mit dem Verweis auf die Angemessenheit der Vereinbarungen. Daraus folgt, dass nur die Maßnahmen in einem städtebaulichen Vertrag festgelegt werden können, die aus der Entwicklung im jeweiligen B-Plangebiet erforderlich sind. Für die Vereinbarung von Mobilitätsstationen wäre das Erfordernis durch ein Mobilitätskonzept insbesondere bei Wegfall bzw. Nichterrichtung von Pkw-Stellplätzen nachzuweisen.

 

 

 
 

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