Drucksache - DS/2057/VIII  

 
 
Betreff: Provisorische Lichtzeichenanlage (LZA) Hegemeister Weg/Treskowallee einrichten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.03.2021 
49. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.09.2021 
56. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat für die zügige Einrichtung einer (provisorischen) Lichtzeichenanlage am Hegemeister Weg / Treskowallee einzusetzen.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat sich in der Sache mehrfach an die für Lichtzeichenanlagen (LZA) zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gewandt. Während der Bauphasen auf der Trekowallee wurde zeitweise eine provisorische Lichtzeichenanlage am Hegemeister Weg/ Treskowallee eingerichtet.

 

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz teilte am 14.07.2021 mit:

 

„…die Lichtzeichenanlage kommt und ist bereits angeordnet. Derzeit wird von einer Realisierung im zweiten Halbjahr 2022 ausgegangen. Bauherr ist die BVG. […]

 

Zu diesem Thema wurde bereits im März 2021 die [Petition 788] Geschäftszeichen 6429/18 – Auftrag der Verbindungsstelle - 1. Wiedereinrichtung einer Ampel in der Treskowallee beantwortet. […]

 

Überbrückend wird es keine provisorische LZA geben. Hierfür liegen keine verkehrsrechtlichen Gründe vor. Sie wird nur gebaut, da es für Strab Haltestellen in Mittellage und eigenem Gleisbett entsprechende Vorgaben zum barrierefreien Ausbau gibt.“

 

Wie oben geschrieben, ist der Bauherr die BVG. Die LZA wird im Zuge des Bauvorhabens mit der Haltestelle durch die BVG errichtet.

 

 
 

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