Drucksache - DS/2008/VIII  

 
 
Betreff: Digitales Format für Sitzungen der BVV ermöglichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKE., SPD, CDU, BVO Bündnis 90/Die GrünenFraktion AfD
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragAufhebungsantrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.01.2021 
47. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.03.2021 
49. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag DIE LINKE., SPD, CDU, BVO B90/Die Grünen PDF-Dokument
VzK Vorstand (Abb.) PDF-Dokument
Aufhebungsantrag AfD PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

  1. Die Vorlage zur Kenntnisnahme (Abb.) ist aufzuheben.
  1. Die zum Teil groben Mängel in der Umsetzung und Durchführung digitaler Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlungen sind zu beseitigen.
  2. Der Vorsteher und der Vorstand der Bezirksverordnetenversammlung mögen die in der unten aufgeführten Begründung genannten kritischen Punkte bei der erneuten Umsetzung berücksichtigen. Dabei ist für die Verordneten der BVV ganz allgemein ein software-technischer Rahmen zu schaffen, der den Bedingungen einer Präsenzsitzung entspricht.
  3. Die Kriterien der Entscheidung für eine bestimmte Software sind transparent zu machen und allen Verordneten mitzuteilen. Dazu gehören insbesondere die Nennung der Vor- und Nachteile bestimmter Produkte sowie die Nennung der Möglichkeiten des gewählten Produkts. Die Verordneten sollten schließlich wissen, was die Software kann und was sie nicht kann.

 

Begründung:

  1. Lediglich zu Beginn der Sitzung überprüft die Sitzungsleitung, ob alle Verordneten, die an einer Sitzung teilnehmen möchten, technisch mit der Online-Sitzung verbunden sind (Gewährleistung der Connectivity). Eine Wiederverbindung (Reconnect) ist zwar möglich, es wird aber nicht überprüft, ob ein Verordneter diese Möglichkeit überhaupt technisch wahrnehmen kann. Bei Ausfällen während der Sitzung nnen daher einzelne oder auch mehrere Verordnete ihr Wahlrecht nicht wahrnehmen.
  1. Die Sitzungen können durch die Verordneten nicht mehr durch Augenschein verfolgt und kontrolliert werden, da das Abstimmungsverhalten durch die Software nicht transparent dargestellt wird. Die Verordneten können daher wesentliche politische Aufgaben der Kontrolle von Versammlung und Bezirksamt nicht erfüllen.
  2. Den Verordneten ist es bei Online-Sitzungen nicht möglich, das Stimmverhalten der eigenen oder der anderen Fraktionen zu erkennen. Selbst im Nachhinein ist die Zuordnung von Stimmen zu Fraktionen nichtglich. Fraktionen sind aber ein zentraler Bestandteil der BVV (BezVerG §5, Absatz 3). Die Fraktionen können daher wesentliche politische Aufgaben nicht erfüllen.
  3. Die Sitzungen können vom Sitzungsleiter bzw. dem Vorstand nicht mehr durch Augenschein verfolgt und kontrolliert werden, da nicht bekannt ist, ob am System angemeldete Person und Verordneter identisch sind. Der BVV-Sprecher bzw. der Vorstand können daher nicht mehr überprüfen, ob Abstimmungen ordnungsgemäß durchgeführt werden.
  4. Die aktuell verwendete Software BigBlueButton bietet keine Möglichkeit eines sogenannten Private Chat, d.h. der direkten Kommunikation zwischen Teilnehmern, ohne dass andere Teilnehmer mitlesen können. Insbesondere wird auch kein privater Gruppenchat angeboten, der für die Fraktionen sinnvoll und nützlich ist. Beides wird zum Beispiel von NextCloud geboten.
  5. Zu keinem Zeitpunkt wurden die hardware- und software-technischen Voraussetzungen geklärt, die für die erfolgreiche Durchführung einer Online-Sitzung notwendig sind.
  6. Geheime Abstimmungen sind in der momentanen Konfiguration der Software nicht durchführbar. Der Vorschlag des Senats, entsprechende Abstimmungen per Post durchzuführen, ist nicht ad hoc umsetzbar.
  7. Die Anmeldung von Wortmeldungen ist in der Form des vereinbarten Protokolls durch Eintippen von »WM« u.ä. nicht zeitgemäß und zeitaufwendig.

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