Drucksache - DS/1999/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, auf Abschnitten öffentlicher Straßen, in deren Straßenraum kein befestigter Gehweg vorhanden ist, nach rechtlicher Möglichkeit verkehrsberuhigte Bereiche anzuordnen.
Es wird zudem ersucht, der Bezirksverordnetenversammlung über die getroffenen Anordnungen zu berichten.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Dem Ansinnen der BVV kann aus verkehrsrechtlicher Sicht nicht gefolgt werden, wie z.B. das jüngste Urteil-VG 11 K 198.19 darlegt. Dieses Urteil stellt klar, dass die Straßenverkehrsbehörden lediglich die notwendigen Anordnungen zur Kennzeichnung von verkehrsberuhigten Bereichen treffen und diese im Einvernehmen mit der Gemeinde anordnen.
In dieser Konstellation hat die örtliche Planungsträgerin im Vorfeld eine stadtplanerische Entscheidung im Zusammenhang mit Gebietsgestaltung zu treffen. Insofern können verkehrsberuhigte Bereiche nur dort in Frage kommen, wo stadtplanerisch eine verkehrsberuhigte Funktion vorgesehen ist, was für den Großteil der hier avisierten Flächen nicht der Fall sein dürfte.
Da jede verkehrliche Anordnung eine Einzelfallbetrachtung darstellt, kann dies nicht flächendeckend und pauschal vom Bezirksamt Lichtenberg geleistet werden. Ein konkret benannter Straßenraum wird jedoch eine Bewertung erhalten.
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