Drucksache - DS/1976/VIII  

 
 
Betreff: Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen
Status:öffentlichAktenzeichen:Fristverlänerung bis 3.2.2021
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion AfDFraktion AfD
   
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.01.2021 
47. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
18.02.2021 
48. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
18.03.2021 
49. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage AfD PDF-Dokument
Terminverlängerung BA  
Terminverländerung BA bis 3.2.21 PDF-Dokument
Antwort BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

Die Gestaltungspläne für die Groß-Siedlung Neu-Hohenschönhausen lassen drei Problemfelder in den Vordergrund treten:

Bauen ohne Infrastruktur

Frage ist, ob ein Wohnungsbau, der die Folgen für Kitas, Schulen, Kranke, Senioren und die allgemeine Versorgung nicht ausreichend in den Blick nimmt, gefördert werden kann.

Lebensqualität im verdichteten Siedlungsraum

Frage ist auch, welche langfristigen Folgen in den Blick zu nehmen sind, wenn dem Individuum durch verdichtetes Bauen weniger Grün, weniger Licht und weniger Raum zur Verfügung stehen.

Verantwortung bei schwacher Sozialstruktur

Frage ist schließlich an den Bauherrn und den Stadtentwickler, welche Ziele Vorrang haben, wenn die Sozialindikatoren in der Siedlung bedenkliche Werte signalisieren.

 

Unsere Fragen befassen sich mit diesen Problemfeldern. Grundlage ist der vom Bezirksamt vorgelegte Rahmenplan gem. DS/1754/VIII sowie das Nutzungsleitbild gem. DS/1767/VIII und die Ausführungen zum KuBiZ gem. DS/1766/VIII.
Danach besteht für die Planungen im Gebiet Neuhohenschönhausen folgende doppelte „Zielstellung“ (vgl. DS/1767/VIII, S.3)

 

  1. Eine erweiterte Wohnbebauung und Infrastruktur, (Urbanisierung)

favorisiert wird im Interesse größerer „Urbanität“ eine „kompakte Bebauung, d.h. hochgeschossige Bauweise vgl. DS 1767/VIII, S.2

 

  1. Eine „städtebauliche Neuordnung“, (KuBiZ)

mit verbesserter Aufenthaltsqualität und einem städtebaulichen Gesamtensemble. Vgl. DS/1767/VIII, S.4

Zu Ziffer (1)  Erweiterte Wohnbebauung und Infrastruktur (Urbanisierung)

Das Siedlungsgebiet wurde in der 80iger Jahren des vorigen Jahrhunderts auf der grünen Wiese errichtet und hat jetzt eine Bevölkerung von 60.771 Einwohnern (2017) mit wachsender Tendenz (alle Angaben gem. Rahmenplan DS/1754/VIII, vgl. S.29).

Wie rechtfertigt das Bezirksamt die jetzt geplante Wohnbauerweiterung für knapp 3.500 Einwohner (S. 51) trotz der gegenwärtig bestehenden Engpässe in der Infrastruktur:

1.1             es fehlen (Stand KEP = Kita-Entwicklungsplan 2018) insgesamt 450 Kitaplätze   (S. 27) ohne dass der Bedarf für hinzugezogene Flüchtlinge dabei erfasst wäre.

Wo und wann sollen diese Plätze gebaut werden?

 

1.2             die Grundschulen haben ein Kapazitätsdefizit von 6,3 Zügen (S. 28). Bis zum Jahr 2023/24 rechnet man mit einer Erhöhung auf 8,6 Züge.

Wo und wann soll dieser Fehlbereich gedeckt werden?

 

1.3             Bei den weiterführenden Schulen befinden sich zwei ISS mit je 5 Zügen noch in Planung.

Wo und wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen?

 

1.4             Zu den Spielplätzen gibt es nur Angaben zum zusätzlichen Bedarf für die neuen Einwohner mit 1768 qm Spielfläche (S. 54).

Welche Defizite bestehen gegenwärtig in diesem Bereich?

 

1.5             r die Senioren wird im Zuge des demografischen Wandels ein überdurch-schnittlicher Anstieg prognostiziert (S. 32), weshalb zusätzliche Einrichtungen in Zukunft notwendig werden.

Welche Pläne bestehen dazu beim Bezirksamt?

 

1.6             r die Verkehrsanbindung wird eine Überlastung vorausgesagt, weil bei den Tramlinien die Kapazitätsgrenzen erreicht sind und die S-75 sehr unzuverlässig fährt (S. 41).

1.6.1        Welche Entlastungen sind hier kurzfristig geplant?

1.6.2        Ab wann ist mit einer erhöhten Taktfrequenz der S 75 zu rechnen?

1.6.3        Wie ist der Stand des geplanten U-Bahn-Ausbaus?

1.6.4        Wird am Bau der Tangentialverbindung-Nord weiterhin festgehalten und wenn ja, wann soll der Baubeginn sein?

 

1.7             Die im Rahmenplan dargestellten Engpässe der bestehenden Infrastruktur geben zu folgenden Fragen Anlass:

1.7.1        Welche Ziele verfolgt das Bezirksamt mit dem Bau neuer Wohneinheiten?

1.7.2        Welche Informationsbasis liegt dem Bezirksamt vor, dass die Anwohner den Zuzug und die Nachverdichtung wünschen?

1.7.3        Aus welchen Gründen werden vorhandene landeseigene Flächen im Plangebiet für den Neubau von Wohnungen verwendet und nicht zur Verbesserung der Infrastruktur?

1.7.4        Welche finanziellen Anreize und Vergünstigungen gibt es für das Bezirksamt durch den Bau neuer Wohneinheiten?

 

1.8             Im Rahmenplan wird auf S. 51 der Entwurf für 884 neue Wohneinheiten erläutert, die verteilt über das gesamte Gebiet einen zusätzlichen Bedarf an Infrastruktur auslösen (S. 53):

  • 87 Kitaplätze
  • 95 Grundschulplätze
  • 64 Schulplätze
  • 1.768 qm öffentliche Spielplätze
  • 10.608 qm öffentliches wohnungsnahes Grün
  • 12.376 qm siedlungsnahes Grün

Daraus ergeben sich zwei Fragen:

1.8.1        Welche Pläne gibt es im Bezirksamt zur Umsetzung dieser Erfordernisse?

1.8.2        Welche Möglichkeiten hat das Bezirksamt, um dem generellen Wohndruck entgegenzuwirken?

 

1.9             Das Nutzungsleitbild des Bezirksamtes für Neu-Hohenschönhausen gem. DS/1767/VIII sieht für das neue „urbane“ Gebiet eine erhebliche Verdichtung vor, die nicht ohne hochgeschossige Bauweise auskommt (S. 5).

Das führt zu folgenden Fragen:

1.9.1        Welche Geschosszahlen sind angedacht?

1.9.2        Welche Zielgruppen sollen darin wohnen (Studenten, Senioren, Familien)?

1.9.3        In welchem Umfang sind neben Mitwohnungen auch Eigentumswohnungen geplant?

1.9.4        Welche Wirkungen erwartet das Bezirksamt von der geplanten Verdichtung auf die als problematisch geschilderte Sozialstruktur, vgl. Darstellung im Rahmenplan (S. 43) und ist die bauliche Verdichtung als Chance oder als Fluch für die Anwohner zu sehen?

1.9.5        Welche Maßnahmen plant das Bezirksamt, um die Lebensqualität in dem Gebiet zu verbessern?

1.9.6        Welche Möglichkeiten gibt es im Umland von Neu-Hohenschönhausen, um den Neubürgern in dem verdichteten Raum einen Zugang zu Kleinrten und damit einen Ausgleich zu verschaffen?

 

1.10         Ist vom Bezirksamt Lichtenberg ein Ersatz und eine Erweiterung für die weg-

fallenden Parkplätze auf der jetzigen Park- und Freifläche geplant und wenn nein, warum nicht?

Zu Ziffer (2)  KuBiZ

Die städtebauliche Neuordnung beginnt im Zentrum. Dieses Stadtteilzentrum soll gem. DS/1759, vgl. Zielstellung (S.1) stärker belebt werden, und zwar durch den Neubau eines kommunalen Kultur- und Bildungszentrums (KubiZ), d.h. eines multifunktionalen Gebäudes, dessen Hauptnutzer die Anna-Seghers-Bibliothek sein soll.

Hier ergeben sich folgende Fragen:

2.1 Warum ist der jetzige Bibliotheks-Standort im Lindencenter ungenügend?

2.3 Welche Vorteile werden mit dem Neubau der Bibliothek angestrebt?

2.4 Gem. DS/1766/VIII, Anlage 1, wurde der Flächenbedarf der Bibliothek mit 3.100 qm kalkuliert, das sind. rd. 52 % des Gesamtobjektes von 5.985 qm.   Die Baukosten für die Bibliothek werden somit ca. 21 Mio. € betragen (= 52 % vom geschätzten Gesamtaufwand über 41 Mio. €).   

 Da die Finanzierung noch weitgehend ungeklärt ist, stellt sich die Frage nach der richtigen Größe dieser Einrichtung? Ein verringerter Umfang wäre realistischer, da von den geschätzten Baukosten über 41 Mio. € bisher nur 23 Mio. € gedeckt sind?     

2.5 Lt. Aussagen des Bürgermeisters beträgt der jetzige Jahres-Mietpreis im Lindencenter 400 T€, das sind 6 Mio. € in 15 Jahren (als dem üblichen Kalkulationszeitraum für Gebäude).

Es stellt sich daher die Frage, ob nicht ein Ergänzungsbau mit weniger qm anstelle eines Neubaus besser finanzierbar wäre? Allein 6 Mio. € für Miete werden über 15 Jahre im Haushaltsplan eingestellt, sind also vorhanden und könnten in dieser Höhe den Finanzbedarf für das Projekt verringern. Die Baukosten insgesamt decken den Jahresmietbedarf für ca. 52,5 Jahre.

2.6 Nach Angaben des Bürgermeisters gibt es zum Ausgleich der Finanzierungs-lücke beim KuBiZ bisher nur Zusagen (vgl. Protokoll der 48. Sitzung des Ausschusses Haushalt und Personal), und zwar für 23 Mio.€ „die Zusicherung von EU-Fördermitteln durch die Wirtschaftssenatorin sowie Unterstützungs-zusagen durch Stadtentwicklungs- und Verkehrs-Senatsverwaltung.“

 

Daraus ergibt sich die Frage:

Unter welchem Datum wurden o.g. Zusagen mit welchen Summen durch wen erteilt? (Bitte den konkreten Text der erhaltenen Zusagen für die Finanzierungshilfen vorlegen).

 

 

 

 

 

Als weiterer Schwerpunkt im neuen KuBiZ ist auf 1.100 qm Fläche ein multi-funktionaler und bei Bedarf auch teilbarer Veranstaltungssaal für 400 Besucher mit Bühne vorgesehen.

2.6 Für welche Großveranstaltungen mit mehr als 300 Teilnehmern gibt es in Lichtenberg Bedarf außer der BVV mit ca. 100 Teilnehmern?

2.7 Welche alternativen Angebote stehen im Bezirk für diesen Bedarf (300 Plätze) zur Verfügung?

2.8 Welche Alternativen sind für die Ansprüche der BVV geprüft worden?

- Welche Chancen hat dabei der kulturhistorisch wertvolle Theatersaal in der Schostakowitsch-Musikschule (z.Z. unbenutzt und unrenoviert, in der Verfügung der HOWOGE) für eine alternative Verwendung durch die BVV bzw. den Theater- und Konzertbedarf?

- Würde sich das Hubertusbad als zukünftiger Veranstaltungssaal eignen nach Umbau?

2.9 Welche Chancen hat der vor Ort befindliche Kino-Saal im Cinemax (zurzeit leer stehend und unbenutzt gem. Informationen der Anwohner) für eine alternative Verwendung durch die BVV bzw. den Theater- und Konzertbedarf?

 

Im Nutzungsleitbild DS/1767 wird zur Diskussion gestellt (S. 12), ob im neuen KuBiZ auch Platz ist für die ehemaligen Nutzer im Hechtgraben 1, die im dortigen Neubau nicht unterkommen werden. Danach erhebt sich die Frage:

2.10                    Ist im KuBiZ eine dauerhafte Vermietung an mögliche Nutzer einschließlich

aller Fraktionen der BVV vorgesehen?

 

2.11                    Wie viele Räume sollen für wechselnde Nutzungen reserviert werden, d.h. als 

Gemeinbedarfsräume zur Verfügung stehen wie im Rahmenplan (S.61) gefordert.

 

Nach der Flächenkonzeption des BA gem. DS/1766/VIII sind im geplanten KuBiZ ausschließlich kommunale Einrichtungen vorgesehen, die in der Regel nach Feierabend geschlossen haben, weshalb das erwünschte „belebende Element“ nach 17 Uhr entfällt.

2.12                    Welche Möglichkeiten (Gastronomie und Unterhaltung) bestehen im Umfeld

des KuBiZ für die Einwohner in den späten Abendstunden?

2.13                    Sind für die kommunalen Einrichtungen auch Öffnungszeiten nach 17 Uhr

vorgesehen?

 

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