Drucksache - DS/1952/VIII  

 
 
Betreff: TVO-Planung muss beschleunigt werden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
  BzStR OrdUmVer,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
10.12.2020 
46. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
21.01.2021 
47. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt     
18.02.2021 
48. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.01.2022 
4. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument
VzK (Abb.) - Anlage  

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, beim Senat auf eine wesentliche Beschleunigung bei der Planung der Tangentialverbindung Ost zu drängen. Dabei sollen bei der Senatsverwaltung auch die Einhaltung der bislang ausgegebenen Meilensteine zu diesem Projekt abgefragt und ein Start des Planfeststellungsverfahrens bereits im Jahr 2021 eingefordert werden.

 

Weiterhin wird das Bezirksamt ersucht, im Schulterschluss mit dem Bürgerverein Berlin-Karlshorst e. V. einen Senatsvertreter zu einer aktuellen Bürgerinformationsveranstaltung zum Planstand der TVO einzuladen und eine entsprechende Veranstaltung durchzuführen. Dies kann auch als Online-Veranstaltung oder Veranstaltung unter freiem Himmel geplant werden. Die bisherigen öffentlichen Veranstaltungen im FEZ Wuhlheide sollen dafür wieder aufgenommen werden.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung V, Folgendes zur Kenntnis

 

Das Bezirksamt hat sich an die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung gewandt und um Stellungnahme gebeten. Die Antwort ist der Anlage zu entnehmen.

 

 

 
 

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