Drucksache - DS/1940/VIII  

 
 
Betreff: Handlungsempfehlung für die aktuelle Pandemielage - Anlage zur Geschäftsordnung der BVV Lichtenberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Eingaben/Beschwerden und GeschäftsordnungEingaben/Beschwerden und Geschäftsordnung
   
Drucksache-Art:Dringliche BeschlussempfehlungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
10.12.2020 
46. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringliche BE EBGO PDF-Dokument
BE EBGO PDF-Dokument

Der Ausschuss Eingaben/Beschwerden und Geschäftsordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

 

Handlungsempfehlung für die aktuelle Pandemielage

 

1. Für die Präsenzsitzungen der BVV Lichtenberg in der Max-Taut-Aula gelten die vom Eigentümer des Tagungsraumes erlassenen Sonderbestimmungen. Sie betreffen:

o einen veränderten Bestuhlungsplan für die Tagungen der BVV und in Verbindung damit eine Beschränkung der Platzkapazität für Besuchende und Gäste,

o die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im gesamten Tagungsgebäude, die jedoch am Sitzplatz und bei eigenen Redebeiträgen am Mikrofon abgelegt werden darf,

o das Hygienekonzept der Max-Taut-Aula.

 

Die Teilnahme von Besucherinnen und Besuchern sowie Pressevertreterinnen und Pressevertretern an den Tagungen der BVV ist bis auf Widerruf nur nach vorheriger Anmeldung beim Büro der BVV und nur im Rahmen der verfügbaren Platzkapazität möglich. Die Vergabe der Plätze erfolgt in der Reihenfolge des Einganges der Anmeldungen für bis zu 4 Pressevertretende und bis zu 7 Besuchenden. Die Anmeldung ist jeweils ab dem einer Sitzung unmittelbar vorausgehenden Montag möglich. Eine Daueranmeldung für alle Tagungen der BVV ist nicht möglich.

 

2. Die Ausschüsse der BVV führen ihre monatlichen Sitzungen bis auf Widerruf in Form von Video-/Telefonkonferenzen durch. Präsenzsitzungen sind unter der Voraussetzung, dass ein geeigneter Tagungsort verfügbar ist und die Mehrheit der Ausschussmitglieder dieser Sitzungsform zustimmen, möglich. Wahlen/Nachwahlen zu Ausschussvorständen können auch als Briefwahl durchgeführt werden. Die Durchführung obliegt dem BVV-Büro. Gleiches gilt für Beschlussfassungen des Jugendhilfeausschusses, die nicht einer nachfolgenden Bestätigung durch Beschluss der BVV bedürfen bzw. unterliegen.

 

3. Für Präsenzsitzungen von Ausschüssen in bezirkseigenen Räumen steht aktuell nur das Kulturhaus Karlshorst zur Verfügung. Daher haben die Ausschüsse Haushalt und Personal, Jugendhilfe und Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz das Vorrecht zur Nutzung gegenüber allen anderen Ausschüssen. Für Ausschüsse bis zu 10 Personen besteht darüber hinaus die Möglichkeit im Ratssaal des Rathauses zu tagen.

 

4. Für die Durchführung von Videokonferenzen soll das Format Nextcloud genutzt werden. Die Ausschüsse können auf andere, allen anwesenden Ausschussmitgliedern zugängliche Formate, ausweichen. Telefonkonferenzen sind darüber hinaus möglich.

 

5. Für die Teilnahme der Öffentlichkeit an den Video-/Telefonkonferenzen stehen nach Anmeldung über das Büro der BVV jeweils bis zu 15 Einwahlmöglichkeiten zur Verfügung, die ab dem dritten Werktag vor Sitzungsbeginn erfolgen können und in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung vergeben werden. Eine Daueranmeldung für mehrere Sitzungen eines Ausschusses ist ausgeschlossen.

 

6. Für Präsenzsitzungen von Ausschüssen sind die Hausordnungen und Hygienekonzepte sowie die maximal zugelassene Platzkapazität des jeweiligen Tagungsortes verbindlich einzuhalten.

 

7. Der Vorsteher der BVV wird beauftragt, die Öffentlichkeit in geeigneter Weise über die zeitweilig veränderten Bedingungen für die Tagungen der BVV und ihrer Ausschüsse zu informieren.

 

8. Mehrheitsentscheidungen können bis zu 24 Stunden vor der eigentlichen Sitzung im Umlaufverfahren (inkl. E-Mail) getroffen werden.

 

Begründung:

Der Ausschuss hat sich auf Empfehlung des Ältestenrats der BVV unter Bezugnahme auf die andauernde Pandemielage und die vom Senat erlassenen Allgemeinverfügungen auf die vorstehenden Regelungen verständigt.

 

Abstimmungsergebnis: 7 / 2 / 0

 
 

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