Drucksache - DS/1905/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht ein Konzept zu entwickeln, wie das Grillen im Fennpfuhlpark nur noch nach vorheriger Anmeldung und Hinterlassen eines Pfandes ermöglicht werden kann. Das Konzept soll dabei auch die Regeln für das Grillen definieren, nach deren Einhaltung Nutzer*innen ihr Pfand zurückerhalten. Mögliche Partner*innen sind vorab zu ermitteln und in die Entwicklung des Konzepts einzubeziehen.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Der Bezirk Lichtenberg gehört zu den zwei Bezirken, in denen auf ausgewiesenen öffentlichen Plätzen/in Grünanlagen das Grillen als Ausnahmegenehmigung noch erlaubt ist. Dies führt zu einem „Grilltourismus“ zu Lasten des Bezirks.
Die Parkläufer/Parkmanager sind täglich unterwegs und sensibilisieren vor Ort die Bürgerinnen und Bürger. Sie weisen auf Verbote, allgemeine Regeln und den nötigen gegenseitigen Respekt auf bezirklichen Erholungsflächen hin. Trotz des Einsatzes der Parkläufer und mehrerer Verbundeinsätze des Ordnungsamtes mit der Polizei ist das illegale Grillen nicht zu kontrollieren. Die eigenen Beobachtungen der Mitarbeitenden des Bezirksamts sowie Rückmeldungen aus der Bevölkerung ergeben, dass an schönen Tagen und insbesondere an Wochenenden von März bis Oktober oft bereits von 9 Uhr morgens bis 24 Uhr nachts gegrillt wird und eine Grillfeier von der nächsten abgelöst wird. Eine Zählung im vergangenen Sommer hat im Stadtpark Lichtenberg z.B. 33 Grillplätze zur Mittagszeit am selben Tag ausgemacht.
Die Folgen sind enorm: Wird grundsätzlich nicht auf versiegelten Flächen gegrillt, hinterlassen die Grille verbrannte Grünflächen und weitere Schäden. Gerade in der warmen Jahreszeit ist die Brandgefahr groß und der Rasen kann sich aufgrund der anhaltenden Trockenheit nur sehr langsam erholen.
Die gesamte Müllmenge ist im Jahr 2021 gegenüber 2020 um 67 Tonnen und die Entsorgungskosten sind um 25.000 EUR gestiegen. Im Jahr 2020 mussten für 280 Tonnen Müll aus den Grünanlagen rund 30.000 EUR aufgewendet werden. Im Jahr 2021 mussten für die Sammlung und Entsorgung von ca. 47 Tonnen rund 55.0000 EUR aufgewendet werden. Das sind finanzielle Mittel, die an anderer Stelle bei der Grünflächenpflege fehlen (u.a. neue Parkbänke, Nachpflanzungen oder Papierkörbe). Hinzukommt, dass heiße Asche in nicht dafür vorgesehen Behälter entsorgt oder der Müll oft einfach ganz liegen gelassen und somit nicht ordnungsgemäß entsorgt wird. Das bindet zusätzlich unnötig Personal für Säuberungsarbeiten. Das steigende Müllaufkommen sowie die Schädigungen der Pflanzenwelt in Parks und Grünanlagen ist nicht allein auf das illegale Grillen zurückzuführen, macht aber die Dimensionen des Missbrauchs der bezirklichen Grünflächen deutlich. Die damit einhergehende Rattenproblematik ist der BVV hinlänglich bekannt. Die BVV selbst hat mehrfach auf das Problem aufmerksam gemacht. Hinzu kommen Konflikte zwischen den einzelnen Grillfeiern und mit der unmittelbaren Nachbarschaft, die durch Lärm und Luftverschmutzung betroffen sind.
Grillen ohne Ausnahmegenehmigung ist in öffentlichen Berliner Grünanlagen gemäß § 6 Absatz 2 verboten. Jeder Bezirk hat für sich die Möglichkeit, Ausnahmeregelungen zu erlassen. In Lichtenberg werden drei Ausnahmeregelungen für das Grillen zum 31. März 2022 zurückgenommen. Somit ist ab dem 1. April 2022 das Grillen im Fennpfuhlpark (10369 Berlin), im Stadtpark Lichtenberg (10367 Berlin) und im Rudolf-Seiffert-Park (10369 Berlin) nicht mehr zulässig. Wer zuwiderhandelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Diese Maßnahme wird durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit begleitet. Ab jetzt wird das Bezirksamt mit einem Flyer in den drei genannten Grünflächen auf die Änderung aufmerksam machen. Die Presse wird ebenso darüber informiert.
Das Ordnungsamt plant Schwerpunkteinsätze ab April, teilweise im Verbund mit dem zuständigen Polizeiabschnitt. Der Abbau entsprechender Beschilderungen der Grillplätze und der Grilleinrichtungen wird in den nächsten Tagen durch das Straßen- und Grünflächenamt erfolgen. Die BSR begrüßt diese Maßnahmen ausdrücklich.
Das Bezirksamt sieht aber auch den verständlichen Wunsch Grillen zu können, insbesondere für die vielen Lichtenbergerinnen und Lichtenberger ohne eigenen Garten oder die Möglichkeit, den Balkon zu nutzen. Daher eignen sich besonders Orte, die besser zu kontrollieren sind, wo ein Pfandsystem eingeführt und die Teilnehmerzahl koordiniert werden können und ggf. auch Hausmeister zur Verfügung stehen. Dies kann durch freie Träger, Kiezgärten und Nachbarschaftstreffs sowie Wohnungsvermieter und Genossenschaften geleistet werden.
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