Drucksache - DS/1826/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen: Die Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg (BVV Lichtenberg) unterstützt und bekräftigt die Entscheidung des Bezirksamtes, dass die aktuellen Planungen der HOWOGE in der Salzmannstraße 34 nicht verträglich mit der Umgebung sind und sich nicht nach § 34 BauGB einfügen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und die HOWOGE werden eindringlich aufgefordert, hier von dem positiven Vorbescheid Abstand zu nehmen und das Bauvorhaben neu zu planen.
Die BVV Lichtenberg spricht sich für eine Bebauung durch die HOWOGE an der Salzmannstraße 34 in deutlich reduzierter Geschosshöhe aus. Die BVV Lichtenberg begrüßt bedarfsgerechten und bezahlbaren Wohnungsbau in Lichtenberg und begleitet Wohnungsbauprozesse stets konstruktiv. Gleichzeitig nehmen wir die Bedenken der Anwohnerinnen und Anwohner des betroffenen Wohngebietes ernst. Die Baufläche, in einer Sackgasse liegend, wird von einer fünfstöckigen Bebauung eingefasst. Städtebaulich passt sich ein 18-stöckiges Hochhaus nicht in dieses Wohngebiet ein. Für die Salzmannstraße 34 wird die Bebauung grundsätzlich begrüßt. Wir erwarten jedoch von der HOWOGE, Anregungen und Bedenken der Anwohnerinnen und Anwohner ernst zu nehmen.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Am Standort in der Salzmannstraße 34 hat sich das Bezirksamt mit der HOWOGE geeinigt, dass Schulcontainer aufgestellt werden, um benötigte Schulplatzkapazitäten zu schaffen. Somit werden an diesem Standort aktuell kein Hochhaus und keine Wohnbebauung entstehen. Zu einem späteren Zeitpunkt soll an diesem Standort eine für die Umgebung verträgliche Nachverdichtung erfolgen. Die planungsrechtlichen Gegebenheiten, welche die BVV in der Drucksache unterstreicht, haben sich am Standort nicht geändert, so dass ein Hochhaus an diesem Standort nach §34 BauGB nicht genehmigungsfähig ist.
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