Drucksache - DS/1811/VIII  

 
 
Betreff: Öffentliche Ordnung im Umfeld des Bahnhofs Lichtenberg schaffen und aufrechterhalten!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUFraktion CDU
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragDringlichkeitsantrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.08.2020 
43. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Wirtschaft, Arbeit und Soziales und Gemeinwesen Entscheidung
10.09.2020 
44. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Wirtschaft, Arbeit und Soziales und Gemeinwesen vertagt   
07.10.2020 
45. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Wirtschaft, Arbeit und Soziales und Gemeinwesen vertagt   
10.11.2020 
46. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Wirtschaft, Arbeit und Soziales und Gemeinwesen vertagt   
14.01.2021 
48. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Wirtschaft, Arbeit und Soziales und Gemeinwesen      
Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste mitberatend
22.09.2020 
42. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste erledigt   
27.10.2020 
43. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste erledigt   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringl.Antrag CDU PDF-Dokument
Stellungnahme ÖOVBd PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, seine Möglichkeiten auszuschöpfen, um im Großraum des Bahnhofs Lichtenberg bis hin zur Robinson-Grundschule (Bahnhofsvorplatz, Weitlingstraße, Wönnichstraße, Einbecker Straße sowie auf und unter der Lichtenberger Brücke…) die öffentliche Ordnung dauerhaft zu sichern.

Gleichzeitig soll eine soziale Begleitung der Hilfebedürftigen organisiert und entsprechende Angebote unterbreitet werden. Eine Vermittlung in vorhandene Hilfestrukturen ist dabei anzustreben.

Flankierend soll geprüft werden, an welchen Orten und mit welchen Maßnahmen ein Alkoholverbot durchzusetzen ist, um einer Verbindung mit der Suchtkrankenszene, wie sie im vergangenen Jahr auf dem Bahnhofsvorplatz entstand, zuvorzukommen. Bei erfolgreicher Prüfung ist das Verbot umzusetzen.

 

 

Begründung

Nachdem im vergangenen Jahr die zeitweise Ansiedlung Hilfedürftiger zu massiven Beschwerden von Anwohnern und Reisenden führte, ist nunmehr erneut zu beobachten, dass sich kleine „Camps“ auf dem Bahnhofsvorplatz Lichtenberg bilden. Die Beschwerden standen häufig im Zusammenhang mit der dortigen Suchtkrankenszene. Um dem erneuten Entstehen einer Situation wie im vergangenen Jahr vorzubeugen, ist der Erlass eines Alkoholverbots unumgänglich. Eine soziale Begleitung soll dazu beitragen, eine bloße Verlagerung in die Umgebung zu vermeiden.

 

 

Begründung zur Dringlichkeit

Aktuelle Beobachtungen zeigen, dass die Eigendynamik der Suchtkrankenszene bis zur darauffolgenden BVV-Sitzung und der Umsetzung des Antrags das Problem verschärft, darum ist unverzügliches Handeln erforderlich. Zudem soll durch rechtzeitiges Handeln vermieden werden, dass sich illegale Camp-Strukturen verfestigen.

 

 
 

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