Drucksache - DS/1793/VIII  

 
 
Betreff: Grafenauer Weg für Kinder sicher machen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.08.2020 
43. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
17.09.2020 
44. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
08.10.2020 
45. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste Entscheidung
27.10.2020 
43. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.01.2021 
47. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.10.2021 
57. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
BE ÖOVBd PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, vor der Eröffnung der neuen Schule den Grafenauer Weg für den Schulweg der Kinder sicherer zu machen.

 

Dabei sollte die Sperrung des Straßenabschnitts nördlich der Rheinpfalzallee für den Autoverkehr auch in Erwägung gezogen werden.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Derzeit laufen die gemeinsamen Planungen des Grundstückseigentümers und Bauherrn (HOWOGE) mit dem Bedarfsträger (die für Bildung zuständige Senatsverwaltung) und dem zukünftigen Nutzer und nachrangigem Bedarfsträger (Schul- und Sportamt Lichtenberg). Im Rahmen der beginnenden Planungen zum zukünftigen Schulstandort wird u.a. ein Verkehrsgutachten erstellt. Dies liegt zurzeit noch nicht vor. Zunächst wird dies abgewartet und die daraus gewonnenen Erkenntnisse anschließend für die weitere verkehrsräumliche Planung berücksichtigt. Möglich ist, dass auch der Grafenauer Weg für die Baufahrzeuge genutzt wird. Dies würde dazu führen, dass vor Eröffnung der Schule keine baulichen Maßnahmen sinnvoll sind.

Das Bezirksamt teilt die Auffassung der BVV, dass der Grafenauer Weg einen grundhaften Ausbau benötigt. Eine Nutzung als Baustraße würde zu weiteren, erheblichen Schäden führen.

 

Bereits im Vorfeld von Schulneubauten ist es grundsätzlich erforderlich, mögliche Schulwege sowie die sichere Führung der Schülerinnen und Schüler zu betrachten. Entsprechende Instrumente zur Erhöhung der Sicherheit von Kindern wie z.B. Schulwegpläne sind also rechtzeitig anzustreben.

 

 

 

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