Drucksache - DS/1786/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob Baumbegrenzungen entlang der Weitlingstraße durch die Installation von Sitzgelegenheiten aufgewertet werden können. Dabei sollen die Gewerbetreibenden mit einbezogen und Umweltaspekte berücksichtigt werden. Es ist eine Umsetzung für weitere Standorte zu prüfen.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt wird dem Anliegen der BVV nicht folgen können. In der Abwägung der unterschiedlichen Interessen steht der Schutz der Bäume an höchster Stelle. Baumscheiben können in Absprache mit dem Straßen- und Grünflächenamt bepflanzt und in Teilen auch gestaltet werden, der Einbau/Bau einer Sitzgelegenheit fördert aber nicht die Vitalität der Baumscheibe und des Baums.
Das Mobilitätsgesetz fordert eine Mindestbreite von 1,60 m für Sitzgelegenheiten, dies wäre für einen Baum/eine Baumscheibe eine enorme Beeinträchtigung. Vandalismus, erhöhtes Müllaufkommen sowie zusätzliche Gegenstände sind weitere Faktoren, die dem Schutz der Bäume nicht entsprechen. Je nach Stammumfang der Bestandsbäume sind diese durch die Baumschutzverordnung besonders geschützt. Bei Einbau von Sitzgelegenheiten ist daher immer zu überprüfen, ob der Baum (vor allem am Wurzelwerk und der Rinde) durch den Einbau zusätzlicher Sitzgelegenheiten geschädigt werden kann. Kann dies nicht ausgeschlossen werden, ist ein Einbau von Sitzgelegenheiten grundsätzlich nicht möglich.
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