Drucksache - DS/1772/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, welche Straßenräume und welche öffentlichen Plätze im Bezirk so umgestaltet werden sollten, dass sie für Mensch und Tier die Hitzebelastung in der verdichteten Stadt reduzieren und damit u. a. durch Entsiegelung, Wasserrückhaltung und Verdunstungskühlung die Aufenthaltsqualität im städtischen Raum erhöhen. Es wird zudem ersucht, zur Umsetzung mit der Regenwasseragentur zusammenzuarbeiten. Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis zum Ablauf der Wahlperiode zu berichten.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt ist mit dem Straßen- und Grünflächenamt (SGA) beständig darauf konzentriert, abgestorbene Bäume oder durch Sturm stark beschädigte Bäume im öffentlichen Straßenraum oder auf Grünflächen zeitnah durch Neupflanzungen zu ersetzen. Bei der Planung öffentlicher Grünanlagen und Spielplätze wird prioritär angestrebt, befestigte Flächen so zu gestalten, dass helle Wegeflächen weniger Wärmeabstrahlungen erzeugen und das anfallendes Niederschlagswasser vor Ort versickern kann. Aufgrund des Ziels, Wegebeziehungen mindestens barrierearm und verkehrssicher herzustellen, sind auch nicht alle wasserdurchlässigen Untergründe im öffentlichen Grün- oder Straßenbereich denkbar bzw. umsetzbar.
Das SGA ist weiterhin bestrebt, versiegelte Flächen zu identifizieren und die Möglichkeiten einer Entsiegelung zu prüfen. Versiegelte Flächen können unter bestimmten Umständen auch durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen finanziert werden. Eine Entsiegelung ist jedoch nicht immer möglich und muss in jedem Einzelfall geprüft werden. So muss zunächst geprüft werden, ob eine zuvor befestigte Fläche auch tatsächlich unter Berücksichtigung der derzeitigen Nutzung zu 100 % entsiegelt werden kann. So muss z.B. geprüft werden, ob für die versiegelten Flächen externe Mittel bewilligt wurden, die an Erhaltungsfristen gebunden sind, da sonst Vertragsstrafen drohen würden.
Überdies ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) dabei, eine Entsiegelungsdatenbank aufzubauen und erste Ergebnisse auszuwerten. Die identifizierten Entsiegelungspotenziale sind nach den Kriterien priorisiert: Eigentum Land Berlin, fachlicher und technische Aufwand sowie mögliche Zeitschiene. Von diesen identifizierten Maßnahmen sind auch schon einige umgesetzt wie z.B. der Rückbau der Buswendeschleife Hohenschönhauser Weg/Ribnitzer Str. 42 in 13051 Berlin, der Rückbau eines Bolzplatzes Am Berl 4 in 13051 Berlin oder auch der Teilrückbau bzw. die Verkehrsberuhigung der öffentlichen Zingster Straße in 13051 Berlin.
Eine Angabe über Gesamtkosten für Entsiegelungsmaßnahmen im Bezirk kann hier nicht angegeben werden. Aufgrund für die Thematik kaum vorhandener Mittel wäre eine Auflistung aller zu erwartenden Kosten nicht zielführend.
Für eine Entsiegelung (Abbruch und Entsorgung von Asphalt sowie Ersatz durch Pflanz- oder Rasenflächen) muss je nach Aufwand von 100 € bis 180 € pro qm ausgegangen werden
Sollten darüberhinausgehende Gestaltungswünsche an die zu entsiegelnde Fläche gestellt werden, potenziert sich der Kostenaufwand entsprechend.
Das SGA ist im Kontext des Themas „Regenwasserbewirtschaftung in Zeiten des Klimawandels“ im Austausch mit der Regenwasseragentur. Zum weiteren Austausch der Bezirke mit der Agentur wurde (in Federführung des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf) ein bezirksübergreifendes Thesenpapier erarbeitet. |
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