Drucksache - DS/1727/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, seinen Mitarbeiter*innen die Möglichkeit einzuräumen, ihren Hund mit ins Büro nehmen zu dürfen. Dieses soll nur nach Absprache mit Kolleg*innen und dem Vorliegen eines Sachkundenachweises der Hundehalterin / des Hundehalters erfolgen.
Begründung: Am 26. Juni wird der „Nimm-Deinen-Hund-mit-zur-Arbeit“ Tag gefeiert. Viele Berufstätige haben oder wünschen sich einen Hund. Tiere haben einen positiven Einfluss auf das Leben des Menschen. Oft scheitert die Umsetzung aber daran, dass der Arbeitgeber die Mitnahme des Hundes ins Büro untersagt. Mit einem Sachkundenachweis kann die Halterin / der Halter zeigen, dass der Hund im Umgang mit Menschen, Büros etc. gewöhnt und geschult ist. Wenn ein Einverständnis durch die Kolleg*innen vorhanden ist, sollte die Möglichkeit geschaffen werden.
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