Drucksache - DS/1579/VIII
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erließ im November 2019 berlinweit verbindliche Planungsvorgaben für das Parken von Lastenfahrrädern auf der Fahrbahn mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h. Die Planungsvorgaben wurden den Bezirken übersandt, da diese als Straßenbaulastträger für die Errichtung von Fahrradstellplätzen zuständig sind.[1]
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Auf welchen Fahrbahnen in Lichtenberg plant das Bezirksamt in 2020 Stellplätze für Lastenfahrräder zu errichten, wird es zur Errichtung der Stellplätze finanzielle Mittel aus dem Landeshaushalt abrufen und wie lassen sich Bedarfe an Stellplätzen für Lastenfahrräder ihm mitteilen?
[1] Vgl. Abgeordnetenhaus Berlin: Schriftliche Anfrage 18/21 492, S. 2 (Antwort auf Frage 3) |
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