Drucksache - DS/1495/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, in der Herzbergstraße zwischen Siegfriedstraße und Vulkanstraße geschützte Radfahrstreifen in beiden Fahrtrichtungen zu errichten.
Die Trennung der Fahrstreifen für den motorisierten Verkehr und für die Radfahrenden soll möglichst mit sogenannten Leitboys erfolgen. Das Bezirksamt möge die geschützten Radfahrstreifen farblich markieren.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Die Planung für diese Maßnahme liegt in Verantwortung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK). Die verkehrsrechtliche Anordnung für die Radverkehrsanlage (RVA) wurde bisher nicht beantragt.
Im Ergebnis der Abstimmungen mit der SenUVK im Rahmen eines vor-Ort-Termins ist für die Herzbergstraße eine teilweise Protektion mit Leitboys vorgesehen. Eine Grünbeschichtung des Radweges ist aufgrund der zu planenden Kosten für die Beschichtung nicht vorgesehen. Der derzeitige Zustand der Fahrbahnoberfläche ist zudem für eine Beschichtung nicht geeignet.
Einer Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers in den R-Kanal wurde zugestimmt.
Das zuständige Planungsbüro M&O wurde mit der Veranlassung eines Artenschutzgutachtens für die Straße Nr. 15 beauftragt. Nach einer aktuellen Information durch die BWB werden die Arbeiten am Leitungsbestand in der Straße Nr. 15 im Oktober 2022 beginnen.
Die Planung für die RVA und für die Straße Nr. 15 sind für die Bauplanungsuntersuchung (BPU) fertiggestellt. Die BPU wird eingereicht, wenn die verkehrsrechtliche Anordnung und das Artenschutzgutachten vorliegen.
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