Drucksache - DS/1416/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen der Bebauung der Grundstücke Waldowallee 115/117 mit der zuständigen Senatsverwaltung eine grundlegende Neugestaltung der Waldowallee von der verlängerten Waldowallee bis zur Spitze Waldowallee/Treskowallee zu planen und umzusetzen.
Die Belange aller VerkehrsteilnehmerInnen sowie des ÖPNV (Passierbarkeit der Waldowallee für Buslinien) sollen dabei berücksichtigt werden.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Die Waldowallee, mit ggf. Anpassung der Querschnittsaufteilung, wurde in der Investitionsplanung angemeldet und ist für 2029/2030 vorgesehen.
Die HOWOGE entwickelt das Schulbauprojekt selbstständig; es gibt noch keine Planungserkenntnisse zur Erschließung des Standortes. Bisher wies die HOWOGE anhand eines schematischen Planes die Unterbringung aller Funktionen des Schulbaus nach Musterraumprogramm nach. Eine konkrete Einpassplanung liegt derzeitig nicht vor. Diese gäbe im ersten Schritt Hinweise zur Erschließung des Schulgrundstücks und schlussendlich zum Wegenetz. Eine endgültige Planung kann erst nach Abschluss des Werkstattverfahrens zum Schulneubau vorliegen.
Den BVV-Antrag und obenstehenden Erkenntnisse im Bezirksamt Lichtenberg zum Anlass nehmend, wurde die HOWOGE um Stellungnahme gebeten, welche wie folgt lautet:
„Zur weiteren Bearbeitung des Schulneubauprojektes durch die HOWOGE ist im ersten Schritt der Abruf zur Erstellung des Bedarfsprogramms erforderlich.
Im Zuge der Erstellung des Bedarfsprogramms werden unterschiedliche Gutachten eingeholt, auch im Hinblick auf die verkehrliche Erschließung und Bewertung von vorhandenen Fuß- und Radwegeverbindung. Aus diesem können dann Ableitungen für die zuständigen Verwaltungen getroffen werden. Die Planung und Ertüchtigung der verkehrlichen Erschließung im Kontext des Schulbaus ist nicht im Verantwortungsbereich der HOWOGE.“
Der Vorhabenträger wird rechtzeitig das Straßen- und Grünflächenamt unter Vorlage eines Schulwegekonzepts in die weitere Planung einbinden und entsprechende Mittel zur Ertüchtigung der Wege und Auffahrten zur Verfügung stellen.
Aufgrund der (geplanten) Bauvorgänge in dem Gebiet westlich der Waldowallee wird der Kontakt zur zuständigen Senatsverwaltung erst hergestellt, wenn zunächst das Straßen- und Grünflächenamt und das Stadtentwicklungsamt sich über die weiteren verkehrlichen Belange ausgetauscht haben.
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