Drucksache - DS/1398/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, unverzüglich die Protected Bike Lane in der Siegfriedstraße partizipativ und zeitnah umzusetzen.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Die Siegfriedstraße ist eine übergeordnete Straße der Stufe III und liegt somit in der Zuständigkeit von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Durch diese wurde eine Planung zum Bau von beidseitigen Radverkehrsanlagen in Auftrag gegeben. Aufgrund der vorhandenen Breite der Fahrbahn zwischen den Borden ist die Anlage einer Protektion mit Stahlpollern nicht möglich. Im September 2021 gab es zwischen der Abteilung IV und VI der Senatsverwaltung sowie dem Straßen- und Grünflächenamt eine Einigung, die Fahrbahn zugunsten des Radweges mit einer kleinen Protektion auf einem Zeichen Z 295 zu versehen, um der von der BVV beschlossenen Vorzugsvariante und damit gegen das fachliche Votum des Bezirksamtes und dem überwiegenden Wunsch der Anwohnerschaft in der dazu stattgefundenen Informationsveranstaltung gerecht zu werden.
Im Auftrag der Senatsverwaltung ist das Planungsbüro mit der Änderung der Planung beauftragt; die Bauplanungsunterlage (BPU) soll ggf. noch in 2021 eingereicht werden. Die BPU muss dann durch die Senatsverwaltung bestätigt werden. Erst dann ist das Bezirksamt Lichtenberg für die Erstellung der Ausführungsplanung und die bauliche Umsetzung verantwortlich.
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