Drucksache - DS/1288/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, in geeigneter Weise eine Beruhigung des fließenden Verkehrs vor der Kita Sonnenschein (Wustrower Straße 39, 13051 Berlin) zu erreichen. Dafür sollen geeignete Maßnahmen geprüft und umgesetzt werden. Kurzfristig soll mit der Polizei über eine Verkehrsüberwachung an der Wustrower Straße gesprochen werden.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Bei der Wustrower Straße handelt es sich um eine Wohngebietsstraße innerhalb einer Tempo 30 Zone . Der Straßenaufbau und Querschnitt sind ortsüblich bzw. weisen keinerlei Besonderheiten auf. Die gesamte Verkehrssituation ist grundsätzlich historisch gewachsen und als unauffällig einzustufen. Da sich gegenüber der Kita Sonnenschein (Wustrower Straße 39-41) lediglich Parkplätze befinden, waren und sind auch in Zukunft Querungsstellen direkt vor der Kita nicht vorgesehen. Der Gehweg vor der Kita ist insofern sicher, dass Gehwegflächen vor nicht allzu langer Zeit teilweise erneuert wurden. Auch die Gehwegköpfe an der Ecke Ahrenshooper Straße wurden bedarfsgerechter umgebaut und erneuert.
Laut Ordnungsamt und nach erfolgter Rücksprache mit dem zuständigen Polizeiabschnitt 61 ist die Beschwerdelage an besagter Örtlichkeit als äußerst gering bis nicht vorhanden einzustufen. Geschwindigkeitskontrollen fanden zuletzt im Jahr 2017 statt und wurden aufgrund fehlender Notwendigkeit (keine Auffälligkeiten und keine Beschwerden) bisher auch nicht wiederholt. Aus verkehrsbehördlicher Sicht besteht derzeit keine Erfordernis, zusätzliche Verkehrsmaßnahmen anzuordnen, da der gesamte Bereich bereits als Tempo 30 Zone ausgewiesen ist und insbesondere im Bereich der Kita bereits an verschiedenen Stellen eine Beschilderung mittels Zeichen 136 StVO besteht. Somit sind alle derzeit notwendigen verkehrsrechtlichen Maßnahmen mehr als hinreichend erfüllt.
Auch beim oft angestrebten nachträglichen Einbau/Aufbau von Bodenschwellen oder Kissen sollte bedacht werden, dass solche Hindernisse zu vermehrten Abgasen und Bremsstäuben (Bremsen und Anfahren) sowie auch Geräuschimmissionen (Lkw, Transporter beim Überfahren) führen.
Bezirklicherseits sind somit alle Maßnahmen zur Einhaltung verkehrsberuhigter Geschwindigkeiten bereits ausgeschöpft.
Sollten vereinzelte Geschwindigkeitsüberschreitungen stattfinden, kann an dieser Stelle nur eine regelmäßige Geschwindigkeitsüberwachung, zuständig ist hier der Polizeiabschnitt 61, weiterhelfen. Es ist jedoch, wie eingangs erwähnt, zu beachten, dass sich die geschilderte Situation nicht mit den Erfahrungswerten der zuständigen Ordnungsbehörden deckt.
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