Drucksache - DS/1268/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,
gemeinsam mit Musiker*innen und Grundstückseigentümer*innen, die beabsichtigen, neu zu bauen oder bestehende Räume und Gebäude umzunutzen, zu überlegen, wie sich das Angebot an attraktiven, bezahlbaren Probenräumen für Musiker*innen in Lichtenberg schützen und erweitern lässt. Das Bezirksamt wird des Weiteren ersucht zu prüfen, wie und wie viele attraktive, bezahlbare Probenräume für Musiker*innen im Rahmen kommunaler (Neu-)Bauvorhaben, wie z. B. Schulen oder dem angedachten Kultur-Zentrum in Neu-Hohenschönhausen, geschaffen werden können.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt unterstützt das Anliegen, durch eine sog. Multi- oder Mehrfachcodierung den vielfältigen Nutzungsbedarfen und –interessen in unserem wachsenden Bezirk zu entsprechen. Diesem Erfordernis wird unter anderem in der AG Gemeinwesenentwicklung als auch bei strategischen sowie haushaltsrelevanten Entscheidungen Rechnung getragen.
Die Schaffung von Proberäumen für Musiker*innen muss ebenso wie ihre Planung unter verschiedenen Gesichtspunkten betrachtet werden. Wegen der zu erwartenden Lärmemissionen, die mit der Nutzung von Proberäumen durch Musiker*innen naturgemäß verbunden sind, sind diese Nutzungen grundsätzlich vorwiegend in der gewerblich genutzten Flächenkulisse planungsrechtlich zulässig. Dazu gehören die großen Lichtenberger „Gewerbegebiete“ Pablo-Picasso-Straße, Marzahner Straße, Herzbergstraße, Rummelsburg sowie die geplanten Büroflächenstandorte Wiesenweg, Buchberger Straße und Köpenicker Chaussee. Diesbezüglich wird die Wirtschaftsförderung gemeinsam mit dem Amt für Weiterbildung und Kultur Kontakt zum Unternehmensnetzwerk Herzbergstraße sowie zu den Vorhabenträgern für die Büroflächenstandorte aufnehmen.
Für die Prüfung kommunaler Bauvorhaben zur Schaffung von Proberäumen ist das bezirkliche Facility Management zuständig. Die in der BVV-DS genannten Einrichtungen, wie Schulen sowie das geplante Kulturzentrum, liegen in der fachlichen Zuständigkeit des Schul- und Sportamtes sowie des Amtes für Weiterbildung und Kultur sowie in der baulichen Zuständigkeit des Facility Managements.
Das Amt für Weiterbildung und Kultur teilte auf Anfrage mit, dass derzeit keine Planungen des Bezirksamts zur Schaffung von zusätzlichen Probenräumen vorliegen. Dies liegt auch darin begründet, dass mit dem Aufbau des Kultur-und Bildungszentrums in Neu-Hohenschönhausen eine Mehrfachnutzung durch Bibliothek, Kunst und Kultur, Volkshochschule und Musikschule vorgesehen ist. Die Räume der Musikschule sind allerdings für Fremdvermietungen nicht nutzbar, da sie bis in den späten Abend für Unterrichtseinheiten ausgebucht sind.
Mit Eröffnung des Kultur- und Bildungszentrums in Neu-Hohenschönhausen ist geplant, den derzeitigen Musikschulstandort in der Wustrower Straße 26 entsprechend aufzugeben. Daraus ergäbe sich die Möglichkeit, die freiwerdenden Räume für anderweitige musikalische Nutzungen weiter zu verwenden.
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