Drucksache - DS/1251/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Verfassung öffentlicher Texte absolute Priorität auf die einfache Lesbarkeit und Verständlichkeit zu legen. Durch untaugliche Versuche Geschlechtergerechtigkeit mit sprachlichen Mittel herstellen zu wollen, leidet die Lesbarkeit und Verständlichkeit dieser Texte.
Begründung: Das Bezirksamt ist gehalten, Texte zu verfassen, die von möglichst vielen Bürgern gelesen und gut verstanden werden. Es ist dazu rechtlich zulässig und für diverse Geschlechter geschlechtergerecht das grammatikalische Geschlecht, also z.B. das generische Maskulinum „die Mitarbeiter“ anstelle „die Mitarbeiter*Innen“ oder z.B. neutrale Begriffe wie „die Beschäftigten“ anstelle „die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen“ zu verwenden.
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