Drucksache - DS/1238/VIII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat beschlossen:
a) Vorbehaltlich der Prüfung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, die Einleitung des Verfahrens (Anlage 1) für den o.g. Antrag (Anlage 3) vorzubereiten.
b) Mit der Durchführung des Beschlusses den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.
c) Die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.
Anlage 1 Räumlicher GeltungsbereichAnlage 2: BegründungAnlage 3: Antrag
Räumlicher Geltungsbereichdes vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Grundstück Wiesenweg 1-4 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Lichtenberg
Maßstab 1:5000
Ziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Festsetzung Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO
Begründung
Vorhaben
Der Antragsteller beabsichtigt auf dem ca. 1 ha großen und aktuell nahezu vollversiegelten Vorhabengrundstück ein Büro- und Gewerbehaus zu errichten.
Das Projekt besteht aus einem in die Höhe gestaffelten Baukörper, der die Dreiecksform des Grundstücks aufnimmt. Entlang des Wiesenwegs hat die geplante Bebauung eine Höhe von 5 Geschosse mit Staffelgeschoss. Zum Süden in die Tiefe des Grundstücks hin staffelt sich das Gebäude zuerst auf 8 und im weiteren Verlauf auf 13 Geschosse. Die Höhenentwicklung greift die unterschiedlichen Bebauungsmaßstäbe der Umgebung auf. Die 5- und 8-geschossigen Gebäudeteile bilden gemeinsam eine Hofstruktur aus, die im Bereich des 8-geschossigen Gebäudeteils erhöht auf dem 1. Vollgeschoss liegt.
Das Konzept sieht eine Bruttogeschossfläche von 38.500 m² vor. Die geplanten Grundrisse sind flexibel nutzbar. Im Grundsatz sollen sich jedoch in den unteren Geschossen gewerbliche und in den oberen Geschossen Büronutzungen konzentrieren. Einzelhandel ist nicht vorgesehen.
Das Gebäude wird vom Wiesenweg erschlossen. Zusätzlich ist eine Umfahrung des Gebäudes vorgesehen, um alle Eingänge und Erschließungskerne zu erreichen. Es sind ca. 90 Stellplätze in der Tiefgarage und ca. 25 Stellplätze zum Kurzzeitparken auf dem Grundstück geplant. Die Zufahrt zur geplanten Tiefgarage geht vom Wiesenweg ab. Ein Verkehrsgutachten wird erarbeitet werden.
Planungsrechtliche Grundlagen
Planverfahren Der Vorhabenträger beantragt die Durchführung eines Verfahrens gem. § 13a BauGB. In diesem beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des § 13 Abs. 2 und 3 Satz1 BauGB. Das bedeutet,
Die Anwendungsvoraussetzungen für die Durchführung des beschleunigten Bebauungsplanverfahrens gemäß § 13a BauGB sind erfüllt, da
Gemäß §12 Abs. 2 BauGB hat die Gemeinde auf Antrag des Vorhabenträgers über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.
Entsprechend den Ausführungsvorschriften ist die Absicht zur Aufstellung des Bebauungsplans vorab der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen mitzuteilen. Nur auf Grund dieser Zustimmung sind die Entscheidung über den Antrag und ggf. die Einleitung eines entsprechenden Bebauungsplanverfahrens sowie ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB möglich.
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