Drucksache - DS/1129/VIII  

 
 
Betreff: Weiterkommen an der Ilsestraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
  BzStR StadtBüDArbFM,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.02.2019 
27. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.08.2020 
43. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Entscheidung
03.09.2020 
60. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,

 

der Bezirksverordnetenversammlung zügig die Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung des Bebauungsplans 11-125 an der Ilsestraße vorzulegen und die Festsetzung des Bebauungsplanes mit höchster Priorität voranzutreiben.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Im Sommer 2017 wurde für den Bebauungsplan 11-125 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung abgeschlossen, ein Bezirksamts-Beschluss hierzu befindet sich in der Vorbereitung. Die frühzeitige Behördenbeteiligung wird im 3. Quartal 2020 gestartet. Die Auswertung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird im Stadtentwicklungsamt mit allen zur Verfügung stehenden Kapazitäten vorangetrieben.

 

Vor dem Hintergrund des aktuellen Wohnraummangels gilt die höchste Priorität dem aktiven Schaffen von Wohnraum, eine Nicht-Bebauung der Ilsehöfe ist derzeit mittelfristig gesichert. Die städtische Wohnungsbaugesellschaft Howoge hat am 25. September 2018 Bauanträge für zwei geplante Bauvorhaben gestellt. Planungsrechtlich konnte gemäß § 34 BauGB eines der beiden Bauvorhaben positiv beurteilt werden, dieses fasst 59 Wohneinheiten (Baugenehmigung Nr. 2018 / 2466 vom 04. April 2019). Um die grünen Innenhofe weitestgehend zu schützen wurde für das andere Bauvorhaben eine Veränderungssperre beschlossen (Nr. 11-125/28, veröffentlicht am 20. August 2019 im GVBl. Bln., S. 506). Diese ist bis zum 20. August 2021 gültig und kann dann maximal bis zum 20. August 2023 verlängert werden kann.

 

 
 

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