Drucksache - DS/1124/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, an allen Schulen des Bezirks, bei denen in den kommenden Jahren Sanierungs- und Baumaßnahmen anstehen, eine dezentrale Regenwasserbewirtschaftung einzuführen. Statt das anfallende Regenwasser in die Kanalisation abzuleiten, soll es durch geeignete Maßnahmen (Versickerung, Dachbegrünungen, Nutzung als Grauwasser etc.) vor Ort genutzt werden. Entsprechende Entsiegelungen im Freigelände sind dabei vorzusehen.
An den übrigen Schulen sollen entsprechende Maßnahmen auf ihre Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit hin geprüft werden.
Hierbei ist die vom Senat gegründete „Berliner Regenwasseragentur“ für Beratung und Unterstützung mit einzubeziehen.
Zur Finanzierung solcher Vorhaben wird dem Bezirksamt vorgeschlagen, die Möglichkeiten und die Rentabilität von „Contracting“ zu prüfen, wie es bereits bei energetischen Sanierungen praktiziert wird.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wird umfangreich über Regenwasser und dem Umgang mit Regenwasser in Berlin berichtet: https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/wasser/regenwasser/
So finden sich dort z.B. Aussagen, dass im langjährigen Durchschnitt in Berlin jährlich rd. 645 mm Regenwasser anfallen und dass von natürlichen unversiegelten Flächen ein Großteil des Regenwassers verdunstet, ein weiterer Teil versickert und nur ein sehr geringer Anteil oberflächlich abfließt. Welche gesetzlichen Regelungen anzuwenden sind und wer wann wofür zuständig ist, ist dort ebenfalls nachzulesen.
Für die Ableitung des Regenwassers sind die BWB zuständig oder der jeweilige Bauherr. Die Problematik Umgang mit anfallendem Regenwasser ist dem Bezirksamt Lichtenberg bekannt und leitet sich u.a. aus der BReWa-BE (Begrenzung von Regenwassereinleitungen bei Bauvorhaben in Berlin) ab. Die BReWa-BE betrifft alle Bauvorhaben in Berlin. In einem Abwägungsprozess muss dann geklärt werden, ob bzw. in welchem Umfang das anfallende Regenwasser ggf. in die Kanalisation abgeleitet werden kann oder darf.
Sobald in der Lesart der BWB bereits bestehende Gebäude den „Bestandsschutz“ verlieren, dürfen diese kein Regenwasser mehr einleiten oder nur in begrenztem Maß. Das Bezirksamt Lichtenberg baut bereits in erheblichem Umfang Alternativlösungen wie z.B. über große unterirdische Rückhalteanlagen, aus denen nur nach und nach abgeleitet werden kann.
Ein flächendeckender und hundertprozentiger Verzicht auf das Einleiten von Regenwasser in die Kanalisation erzeugt zunächst Investitionskosten, die im Einzelfall ermittelt werden müssen. Sie hängen unter anderem an der Versickerungsfähigkeit des Bodens. Auf sandigen Böden kann Regenwasser viel schneller und einfacher versickern, als es bei lehmhaltigen Böden der Fall ist.
Die Nutzung von Grauwasser ist nach Pilotprojekten vom Bezirksamt Lichtenberg wieder verworfen. Als Grauwasser wird das häusliche Abwasser bezeichnet, das frei von Fäkalien ist. Die Wasserabnahme steht in keinem Verhältnis zu den Kosten, die die Errichtung und der Betrieb eines separaten zweiten Wasserleitungsnetzes erfordert.
Ein Contracting ist nicht hilfreich, da es um die einmalige Festlegung und Umsetzung von Maßnahmen geht und wird demzufolge vom Bezirksamt Lichtenberg nicht angewandt. Auch im Energiebereich kommt es im Übrigen im Bezirk nicht zum Einsatz. Contracting mag für Firmen und Behörden eine interessante Alternative sein, wenn diese nicht über eigene Expertise verfügen. Da das Bezirksamt Lichtenberg über eine Energiebeauftragte und einen Energiemanager verfügt, ist ein Contracting-Vertrag nicht notwendig.
|
||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |