Drucksache - DS/1116/VIII  

 
 
Betreff: Vorlage zur Kenntnisnahme DS/0936/VIII - Fußweg zum Rathaus Lichtenberg, zum Bürgeramt 2 und zum Zentrum für tuberkulosekranke und -gefährdete Menschen (TBC-Stelle) ausschildern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUFraktion CDU
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragDringlichkeitsantrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.01.2019 
26. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag CDU PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich gegenüber der BVG für einen Verweis auf das Lichtenberger Rathaus auf die vorhandenen Hinweistafeln im U-Bahnhof Frankfurter Allee auszusprechen.

 

Begründung:

In der Vorlage zur Kenntnisnahme DS/0936/VIII - Fußweg zum Rathaus Lichtenberg, zum Bürgeramt 2 und zum Zentrum für tuberkulosekranke und -gefährdete Menschen (TBCStelle) ausschildern – teilt das Bezirksamt u. a. mit:

„Mit Schreiben vom 23.10.2018 wurde die BVG gebeten zu prüfen, ob und wie der Beschluss

der BVV umgesetzt werden kann. Mit Schreiben vom 16.11.2018 teilt die BVG Folgendes mit:

„…Wir haben den Antrag geprüft und sind zu folgendem Ergebnis gelangt.

Es ist kostenneutral möglich auf die vorhandenen 6 Hinweistafeln im U Frankfurter Allee entweder auf „Rathaus“ oder „Bürgeramt“ zu verweisen. Für mehr reicht der vorhandene Platz leider nicht aus. Wenn durch die BVV Lichtenberg eine der beiden Varianten beschlossen wurde, wird das gern durch die BVG kostenneutral umgesetzt.

Wenn die BVV Lichtenberg beschließt, dass beide Einrichtungen auf die Hinweistafeln im U-Bahnhof verwiesen werden soll, so müssen neue Tafeln angefertigt werden. Die Kosten pro Tafel betragen dabei rund 2000 €.“

 

Aus Gründen des verantwortungsvollen Umgangs mit Haushaltsmitteln und aufgrund der Tatsache, dass zumindest beim Rathaus von einem dauerhaften Bestand an diesem Standort auszugehen ist, sollte die Entscheidung für die kostenneutrale Variante eines Verweises „Rathaus“ getroffen werden.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Der Ursprungsantrag wurde bereits im September 2018 in der BVV beschlossen. Um nicht noch weitere Zeit vergehen zu lassen, sollte noch in dieser BVV-Sitzung eine entsprechende Entscheidung getroffen werden.

 

 

 
 

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