Drucksache - DS/1098/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,
künftig für alle Bauvorhaben mit mehr als 200 Wohneinheiten zur Information der Bürgerschaft im jeweiligen Planungsraum frühzeitig Einwohnerversammlungen durchzuführen. Diese Versammlungen sollen gemeinsam mit dem jeweiligen Bauherren bzw. der jeweiligen Baufrau durchgeführt werden. Ist diese*r dazu nicht bereit, sollen die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung davon in Kenntnis gesetzt werden. Die Bauherren und Baufrauen sind davon schon im Rahmen des Erstkontakts mit dem Stadtentwicklungsamt hinzuweisen.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Grundsätzlich werden alle antragstellenden Bauherren in den Bau- und Antragsberatungen des Stadtentwicklungsamtes darauf hingewiesen, gemäß § 25 Verwaltungsverfahrensgesetz eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Demzufolge soll bei der Planung von Vorhaben, die nicht nur unwesentliche Auswirkungen auf die Belange einer größeren Zahl von Dritten haben können, die betroffene Öffentlichkeit frühzeitig über die Ziele des Vorhabens, die Mittel, es zu verwirklichen, und die voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens möglichst vor Antragsstellung unterrichtet werden.
Sollten sich künftig Bauherren diesem Anspruch entziehen, wird das Bezirksamt bei der genannten Höhe von min. 200WE entsprechende Einwohnerversammlungen zur Information der Bürgerschaft durchführen. Dazu werden die Bauherren von diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt. Die Durchführung der Versammlung wird vorab bei Vorstellung der Bauvorhaben im Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz angekündigt, bevor die an die betroffenen Nachbarinnen und Nachbarn gerichtete Bewerbung beginnt.
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