Drucksache - DS/1048/VIII  

 
 
Betreff: Schutz vor Vandalismusschäden in Lichtenberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
13.12.2018 
25. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste mitberatend
22.01.2019 
24. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste erledigt   
Haushalt und Personal Entscheidung
09.01.2019 
26. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
13.02.2019 
27. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
13.03.2019 
28. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.05.2019 
31. Sitzung in der VIII. Wahllperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.06.2020 
42. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
Stellungnahme ÖOVBd PDF-Dokument
BE Haushalt u. Personal PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, in wie weit die öffentlichen Gebäude des Bezirkes Lichtenberg durch geeignete Möglichkeiten vor Beschädigung durch Vandalismus, Farbschmierereien und weitere Verunreinigungen sowie Brandlegungen geschützt werden können. Dabei sind die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt darzustellen.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Um Verunreinigungen und Farbschmierereien möglichst vorzubeugen, verwendet das Bezirksamt beim Bau von bezirklichen Immobilien Oberflächen, die entweder einen schlechten Untergrund abgeben, wie möglichst raue profilierte Klinkerfassaden, oder im Gegenteil gut zu reinigende Materialien wie Trespa. Kommt es trotzdem zu Farbaufträgen, ist ständiges sofortiges Entfernen die wirksamste Methode gegen derartige Beschädigungen.

 

Vorsorge gegen Vandalismus ist erheblich schwieriger. In der Regel bezieht er sich auf Fenster und Türen im EG. Daher werden widerstandsfähige einbruchhemmende Materialien und Konstruktionen gewählt. Auch die Wandkonstruktionen werden entsprechend robust ausgebildet. Gelegentlich müssen Kameras nachgerüstet oder ein Wachschutz beauftragt werden. Weitergehende bauliche Maßnahmen wir Rollgitter oder Fenstergitter sollten weiter eher nicht zum Einsatz kommen. Der Eindruck von Schutzbedarf, den diese erwecken, steht in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Schaden durch Vandalismus.

 

Brandlegungen sind die absolute Ausnahme. Hier kann man sich nur schützen, indem man brennbare Dinge nicht frei zugänglich auf dem Grundstück lagert, Mülltonnen in abgeschlossenen Müllanlagen stehen etc. Gegen mitgebrachtes Brandgut gibt es kein Mittel.

Hier greift dann der allgemeine bauliche Brandschutz, der verhindern soll, dass sich Brände schnell ausbreiten.

 

Grundsätzlich kommt das Bezirksamt zu der Einschätzung, dass qualitätsvoll sanierte Gebäude und architektonisch ansprechende Neubauten deutlich weniger von Vandalismus aller Arten betroffen sind.

 

 
 

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