Drucksache - DS/1020/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, im Abschnitt der Zechliner Straße 8 bis 24 Maßnahmen zur Überwachung und Reduzierung der Geschwindigkeit zu veranlassen. Hierbei sollen sowohl die Aufstellung eines Dialogdisplays als auch geeignete bauliche Maßnahmen geprüft werden.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Wie das Bezirksamt Lichtenberg gegenüber der BVV bereits ausführlich dargestellt hat, gestaltete sich die Beschaffung der Dialogdisplays über die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) leider äußerst langwierig. Da die SenUVK mit ihren eigenen Ausschreibungen gescheitert ist, hat sie den Bezirken in der Folge angeboten, dass diese die Ausschreibungen selbst vornehmen können und die SenUVK die Haushaltsmittel für den Erwerb an die Bezirke überträgt.
Diesem Vorschlag kann das zuständige Straßen- und Grünflächenamt (SGA) nach interner Prüfung jedoch nicht folgen. Die Begründung zur Ablehnung an die SenUVK lautet wie folgt:
„Die von der SenUVK in Aussicht gestellten Haushaltsmittel stellen darauf ab, dass die einzelnen Bezirksämter abseits einer zentralisierten Ausschreibung Dialog Displays in „Eigenregie“ beschaffen. Die letzten Planungsstände der SenUVK sahen in diesem Zusammenhang eine einmalige Investition, in Form einer Gerätegrundausstattung vor, welche durch die SenUVK erfolgen sollte. Die Folgekosten, die für den Betrieb veranschlagt waren, lagen bei 65-70 € pro Gerät und sahen lediglich einen Gebrauch von reinen Wiedergabegeräten ohne Verkehrsdatenerfassung vor. Der Mehrwert für das SGA Lichtenberg wäre ohne die Verkehrsdatenerfassung nur sehr gering, zumal diese Funktion ein elementarer Bestandteil der letzten Verträge (Altgerätebestand des Bezirkes) bzw. Vereinbarungen war. Somit müssten die avisierten laufenden Kosten nochmalig um einen bestimmten Faktor X erhöht werden, um die „wertigere“ Erfassungsfunktion zu erhalten. Unklar ist in diesem Zusammenhang auch, ob die zusätzliche Technikausstattung der Geräte selbst, in diesem Fall durch die SenUVK gefördert werden würde.
Die Grundhaltung des SGA in diesem Sachzusammenhang ist klar und wird auch durch den reduzierten Mittelansatz der kommenden Jahre gestützt. Es sind derzeit keine Haushaltsmittel für den Betrieb, die Unterhaltung und die Wartung innerhalb des Bezirkshaushaltes vorgesehen. Des Weiteren ist die SenUVK mit ihrem Ausschreibungsverfahren fruchtlos gewesen, womit davon auszugehen ist, dass sich die avisierten Betriebskosten pro Monat deutlich, in jedem Fall bei Ergänzung der Verkehrsdatenerfassung, erhöhen werden. Aufgrund der fehlenden „Unterhaltungsmittel“ würde diese zusätzliche Aufgabe zulasten eingeplanter Kernaufgaben des SGA gehen und auch nicht den Vorgaben zum Erreichen einer „Schwarzen Null“ entsprechen.
Anbei einige Folgekosten der Altgeräte welche im Zusammenhang mit der Anfrage S18-26421 gemeldet wurden:
Aus den vorgenannten Gründen lehnt das SGA die Übertragung der Haushaltsmittel für Dialog-Displays ab.“
Die Dialogdisplays im Bezirk wanderten bis 2017/2018 in gewissen Zeitabständen von Örtlichkeit zu Örtlichkeit, um gemeldete Schwerpunktgebiete auf ihre Verkehrsflüsse hin zu überprüfen und quasi als Nebeneffekt verkehrserzieherisch auf den fließenden Verkehr einzuwirken. Um dabei u.a. erfassen zu können, wie viele Fahrzeuge welcher Fahrzeugart (PKW und/oder LKW) an der Örtlichkeit pro Stunde an welchen Tagen entlangfahren, wie schnell die Fahrzeuge ankommen und wie schnell sie nach dem Schild weiterfahren, müssen die Dialogdisplays zwingend über die Möglichkeit zur Verkehrsdatenerfassung verfügen. Hinzukommt, dass in der Regel zwei Dialogdisplays mit der Möglichkeit zur Verkehrsdatenerfassung pro zu überprüfender Straße aufgestellt werden müssen, um Aussagen über beide Fahrtrichtungen treffen zu können.
Diese Überlegungen würden beim Einsatz der reinen Wiedergabegeräte ohne die Möglichkeit zur Verkehrsdatenerfassung nicht aufgehen. Die Überwachung des Fließverkehrs ist alleinige Aufgabe der Berliner Polizei. Somit kann aufgrund schon knapper Ressourcen die Anschaffung und der Unterhalt der Geräte finanziell und personell nicht zusätzlich zulasten des SGA gehen.
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