Drucksache - DS/1020/VIII  

 
 
Betreff: Geschwindigkeitsüberwachung und Geschwindigkeitsreduzierung in der Zechliner Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.11.2018 
24. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste Entscheidung
27.11.2018 
22. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.01.2019 
26. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
12.12.2019 
38. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.09.2020 
44. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.08.2021 
55. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
09.12.2021 
3. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung und Verkehr Entscheidung
12.01.2022 
2. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr vertagt   
09.03.2022 
4. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr vertagt   
13.04.2022 
5. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
BE ÖOVBd PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument
VzK (2. Zwb.) PDF-Dokument
VzK (3. Zwb.) PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, im Abschnitt der Zechliner Straße 8 bis 24 Maßnahmen zur Überwachung und Reduzierung der Geschwindigkeit zu veranlassen. Hierbei sollen sowohl die Aufstellung eines Dialogdisplays als auch geeignete bauliche Maßnahmen geprüft werden.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Wie das Bezirksamt Lichtenberg gegenüber der BVV bereits ausführlich dargestellt hat, gestaltete sich die Beschaffung der Dialogdisplays über die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) leider äußerst langwierig. Da die SenUVK mit ihren eigenen Ausschreibungen gescheitert ist, hat sie den Bezirken in der Folge angeboten, dass diese die Ausschreibungen selbst vornehmen können und die SenUVK die Haushaltsmittel für den Erwerb an die Bezirke überträgt.

 

Diesem Vorschlag kann das zuständige Straßen- und Grünflächenamt (SGA) nach interner Prüfung jedoch nicht folgen. Die Begründung zur Ablehnung an die SenUVK lautet wie folgt:

 

„Die von der SenUVK in Aussicht gestellten Haushaltsmittel stellen darauf ab, dass die einzelnen Bezirksämter abseits einer zentralisierten Ausschreibung Dialog Displays in „Eigenregie“ beschaffen. Die letzten Planungsstände der SenUVK sahen in diesem Zusammenhang eine einmalige Investition, in Form einer Gerätegrundausstattung vor, welche durch die SenUVK erfolgen sollte. Die Folgekosten, die für den Betrieb veranschlagt waren, lagen bei 65-70 € pro Gerät und sahen lediglich einen Gebrauch von reinen Wiedergabegeräten ohne Verkehrsdatenerfassung vor. Der Mehrwert für das SGA Lichtenberg wäre ohne die Verkehrsdatenerfassung nur sehr gering, zumal diese Funktion ein elementarer Bestandteil der letzten Verträge (Altgerätebestand des Bezirkes) bzw. Vereinbarungen war. Somit müssten die avisierten laufenden Kosten nochmalig um einen bestimmten Faktor X erhöht werden, um die „wertigere“ Erfassungsfunktion zu erhalten. Unklar ist in diesem Zusammenhang auch, ob die zusätzliche Technikausstattung der Geräte selbst, in diesem Fall durch die SenUVK gefördert werden würde.

 

Die Grundhaltung des SGA in diesem Sachzusammenhang ist klar und wird auch durch den reduzierten Mittelansatz der kommenden Jahre gestützt. Es sind derzeit keine Haushaltsmittel für den Betrieb, die Unterhaltung und die Wartung innerhalb des Bezirkshaushaltes vorgesehen. Des Weiteren ist die SenUVK mit ihrem Ausschreibungsverfahren fruchtlos gewesen, womit davon auszugehen ist, dass sich die avisierten Betriebskosten pro Monat deutlich, in jedem Fall bei Ergänzung der Verkehrsdatenerfassung, erhöhen werden. Aufgrund der fehlenden „Unterhaltungsmittel“ würde diese zusätzliche Aufgabe zulasten eingeplanter Kernaufgaben des SGA gehen und auch nicht den Vorgaben zum Erreichen einer „Schwarzen Null“ entsprechen.

 

Anbei einige Folgekosten der Altgeräte welche im Zusammenhang mit der Anfrage S18-26421 gemeldet wurden:

 

Lichtenberg

2020

Demontagekosten

1.000,00 EUR

Lichtenberg

2019

Demontagekosten

1.000,00 EUR

Lichtenberg

2018

Wartungskosten

Demontagekosten

3.956,75 EUR

418,05 EUR

Lichtenberg

2017

Wartungskosten
Ersatz von 5 Akkus nach Diebstahl

11.483,50 EUR

1.921,85 EUR

 

Aus den vorgenannten Gründen lehnt das SGA die Übertragung der Haushaltsmittel für Dialog-Displays ab.“

 

Die Dialogdisplays im Bezirk wanderten bis 2017/2018 in gewissen Zeitabständen von Örtlichkeit zu Örtlichkeit, um gemeldete Schwerpunktgebiete auf ihre Verkehrsflüsse hin zu überprüfen und quasi als Nebeneffekt verkehrserzieherisch auf den fließenden Verkehr einzuwirken. Um dabei u.a. erfassen zu können, wie viele Fahrzeuge welcher Fahrzeugart (PKW und/oder LKW) an der Örtlichkeit pro Stunde an welchen Tagen entlangfahren, wie schnell die Fahrzeuge ankommen und wie schnell sie nach dem Schild weiterfahren, müssen die Dialogdisplays zwingend über die Möglichkeit zur Verkehrsdatenerfassung verfügen. Hinzukommt, dass in der Regel zwei Dialogdisplays mit der Möglichkeit zur Verkehrsdatenerfassung pro zu überprüfender Straße aufgestellt werden müssen, um Aussagen über beide Fahrtrichtungen treffen zu können.

 

Diese Überlegungen würden beim Einsatz der reinen Wiedergabegeräte ohne die Möglichkeit zur Verkehrsdatenerfassung nicht aufgehen. Die Überwachung des Fließverkehrs ist alleinige Aufgabe der Berliner Polizei. Somit kann aufgrund schon knapper Ressourcen die Anschaffung und der Unterhalt der Geräte finanziell und personell nicht zusätzlich zulasten des SGA gehen.

 

 
 

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