Drucksache - DS/1007/VIII  

 
 
Betreff: Entwicklung des Vorplatzes am S-Bahnhof Wartenberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.11.2018 
24. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Entscheidung
07.02.2019 
31. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz      
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.03.2019 
29. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.09.2019 
35. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
BE ÖStadtMs PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument
VzK (Zwb.) - Anlage Vorplatz Bahnhof Wartenberg  

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,

 

ein Konzept für die Gestaltung des Vorplatzes des S-Bahnhofes Wartenberg an der Egon-Erwin-Kisch-Straße zu entwickeln. Hierbei sind Inhaber von Flächen und Gebäude sowie dessen Betreiber ausfindig zu machen und diese in die Entwicklung des Konzeptes einzubinden.

 

Bei der Entwicklung soll die Rahmenplanung „Ansiedlungskonzept für die Großsiedlung Hohenschönhausen entwickeln“ mit einfließen. Dazu gehört neben der Aufwertung der Unterführung am S-Bahnhof Wartenberg auch die Prüfung zur Einrichtung eines „park&ride“-Parkplatzes.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Die beiden Vorplätze des S-Bahnhofs Wartenberg sind wichtige Fixpunkte im Alltag der im Umfeld wohnenden Bürgerinnen und Bürger Hohenschönhausens. Ihre Qualität ist auch dem Bezirksamt ein Anliegen. Auch deshalb wurden beide Plätze im Jahr 2011 aus Mitteln des Stadtumbaus umfassend saniert. Es wurden die Bodenbeläge ausgetauscht, Stadtmöbel erneuert und neue Bäume gepflanzt. Zur Verbesserung des Sicherheitsempfindens wurde eine neue Beleuchtungsanlage installiert. Die augenscheinlichen Defizite in der Platzgestaltung sind daher eher in der umliegenden Bebauung und deren Nutzung zu suchen als auf dem Platz selbst. Etwaige Aufwertungsbemühungen müssen dementsprechend dort ansetzen. Denkbar wäre eine qualitative Verbesserung der Fassadengestaltungen und der darin befindlichen Nutzungen oder in letzter Konsequenz auch Abriss und Neubau.

 

Ein Hindernis ist hierbei, dass die fraglichen Flächen und Gebäude einem Planungsvorbehalt der Tangentialverbindung Nord unterliegen. Diese Straßenplanung ist nach wie vor als Darstellung einer übergeordneten Hauptverkehrsstraße im Flächennutzungsplan ein Planungsziel der vorbereitenden Bauleitplanung und damit verwaltungsintern bindend. Sie spielt eine Rolle bei der verkehrlichen Untersuchung des Nord-Ost-Raumes im Zusammenhang mit der Entwicklung von Wohnungsbaupotentialen insbesondere im Blankenburger Süden. Solange diese Planungen im Bezirk Pankow nicht zu einem Abschluss kommen, hängt auch die Tangentialverbindung Nord.

 

Die derzeit in der Erarbeitung befindliche Rahmenplanung für die Großsiedlung Neu-Hohenschönhausen hat aufgrund der Planungsbefangenheit der Flächen östlich der Bahn, diese Flächen nicht intensiv betrachtet, sondern hier perspektivisch allgemein eine langfristige Umstrukturierung nach Bau der TVN konzipiert. Der Bereich nördlich des Bahnhofsvorplatzes mit den Gebäuden ist darüber hinaus bis zur Ernst-Barlach-Straße unter Beachtung des beschlossenen Infrastrukturkonzeptes als Reservefläche für Infrastruktur vorgesehen.

 

Trotz dieser langfristig ungewissen Situation möchte sich das Bezirksamt bemühen, zumindest mittelfristig und vorübergehend eine Verbesserung zu erreichen. Es werden hierzu die Eigentümer der umliegenden Grundstücke zu einem Besprechungstermin einladen, bei dem die individuellen Planungen der Eigentümer besprochen, Ideenfindung betrieben und ggf. Kooperations- und Unterstützungsmöglichkeiten mit dem Bezirksamt sondiert werden sollen. Sofern eine breite Mitwirkungsbereitschaft besteht, kann dies in einem Konzept zusammengefasst und aufeinander abgestimmt werden.

 

 

 
 

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