Drucksache - DS/1005/VIII  

 
 
Betreff: Querung an der Landsberger Allee 214
Status:öffentlichAktenzeichen:Titel geändert 24.012019
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.11.2018 
24. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste Entscheidung
27.11.2018 
22. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.01.2019 
26. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.08.2019 
33. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.01.2020 
39. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
20.02.2020 
40. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
BE ÖOVBd PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, den vorhandenen Trampelpfad auf dem Mittelstreifen an der Landsberger Allee 214 zu befestigen.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt lehnt die Befestigung des Mittelstreifens auch weiterhin aus Sicherheitsgründen ab. Eine baulich angelegte Querungsstelle legalisiert das Überqueren der sechsspurigen Fahrbahn der Landsberger Allee ohne Lichtsignalanlage. Eine rein bauliche Querung ohne zusätzliche verkehrliche Maßnahmen ist für die Örtlichkeit jedoch nicht denkbar (siehe Todesfälle durch Queren der Landsberger Allee auf Höhe der Abschnitte ohne Lichtsignalanlage etc.).

 

Wenn an dieser Stelle eine Querung geschaffen werden soll, muss das Bezirksamt also in Zusammenarbeit mit der VLB tätig werden. Dazu müsste der Bezirk umfassende Verkehrserhebungen veranlassen und sich positionieren, ob eine Lichtsignalanlage angestrebt werden soll. Auch wäre ein Großteil der Kosten dieser Gesamtmaßnahme durch den Bezirk zu stemmen und würden zu Lasten anderer Örtlichkeiten mit ebensolchen Überlegungen gehen, die weit dringender erscheinen.

 

Soweit bekannt ist, besteht keine barrierefreie Anbindung zum Wohngebiet selbst. Die dortige steile Rampe befindet sich nicht im Bezirksvermögen und wird als nicht barrierefrei eingeschätzt. Eine Querungsstelle müsste jedoch barrierefrei erfolgen, was mangels einer zu steilen Rampe nicht möglich ist.

 

Um an dieser Stelle ein gesichertes Überqueren der Landsberger Allee zu ermöglichen, müsste eine Lichtsignalanlage mit Anforderungsschaltung gebaut werden. Die Verantwortung hierfür liegt bei der zuständigen Senatsverwaltung bzw. der Verkehrslenkung Berlin. Für die Schaffung einer Lichtsignalanlage müssten valide Verkehrsdaten erhoben werden. Ab 2023 bis 2027 ist jedoch eine Großbaustelle der Berliner Wasserbetriebe auf der Landsberger Allee in vier großen Abschnitten geplant. Erst danach wäre eine Erhebung der Fußgängerzahlen – mit dem Ziel eine Querungsstelle zu schaffen – sinnvoll.

 

Sofern die Fußgängerzahlen dies zulassen, wäre eine Querungsstelle mit Lichtsignalanlage theoretisch denkbar. Das sichere Überqueren der Landsberger Alle in Richtung Norden ist aber bereits über die vorhandenen Fußgängerüberwege im Westen an der Kreuzung Weißenseer Weg und im Osten an der Kreuzung Vulkanstraße in zumutbarer Nähe möglich. Eine weitere Lichtsignalanlage in solch kurzen Abständen würde dem Sinn einer übergeordneten Straße entgegenstehen und somit den dafür zu erwartenden hohen Kostenaufwand zumindest infrage stellen.

 

All diese Überlegungen und Abwägungen können aber erst nach der Fertigstellung der durch die Berliner Wasserbetriebe ausgelösten Baustelle erfolgen.

 

 
 

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