Drucksache - DS/0983/VIII  

 
 
Betreff: Toleranzzone in Lichtenberg
Status:öffentlichAktenzeichen:zurückgezogen
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUFraktion CDU
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.10.2018 
23. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie, wo und in welchem Zeitrahmen die Einrichtung einer Toleranzzone zur Eingrenzung der Wohnungsprostitution im Bezirk möglich ist. Dabei sollen die außerhalb der Zone liegenden Gebiete zur Sperrzone für Prostitution erklärt werden. Das Ordnungsamt soll die Berechtigung erhalten, Prostitution außerhalb der Toleranzzone zu ahnden.

 

Begründung:

Immer wieder gibt es Diskussionen um kleinere oder zeitweilige Straßenstriche im Bezirk. Mit der Einrichtung einer Toleranzzone und der Ausweisung der übrigen Gebiete als Sperrgebiet erhalten die Ordnungsbehörden die Möglichkeit, Prostitution aus Wohngebieten effektiv zu verdrängen und so auch den Schutz der Prostituierten besser zu gewährleisten. Regelmäßige Kontrollen können dabei helfen die gesundheitsrechtlichen Auflagen zu prüfen und sonstige Verstöße gegen geltendes Recht besser aufzuklären. Hierdurch wird ein wichtiger Schritt zum Schutz der Prostituierten getan. Da z. B. Wohnungsprostitution schwer kontrollierbar ist und Zwangsprostitution nicht erkannt wird, können wir durch die Einrichtung der Sperrzonen den Behörden die Kontrollen erleichtern, wie z. B. in Hamburg oder in Frankfurt am Main. Denkbar wäre auch, die Erhebung der Sexsteuer, wie z. B. in Bonn mit einem Steuerautomaten.

 

 

 
 

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