Drucksache - DS/0937/VIII
Der Ausschuss Haushalt und Personal empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung der Drucksache 0937/VIII:
Begründung: Während der Debatte gab es Fragen zur Zuständigkeit, da Bauinvestitionen Dritter und die damit verbundenen Genehmigungsverfahren in der Verantwortung der Abteilung Stadtentwicklung liegen und nicht beim Bezirksbürgermeister. Dabei ist völlig unklar, wie der BzBm mit Investoren einen Fahrplan für Genehmigungsverfahren vereinbaren kann, wenn dafür eine andere Abteilung zuständig ist, für die er keinerlei Weisungsrecht hat. Der Ausschuss hat daher nochmal den Stadtentwicklungsausschuss um eine Stellungnahme gebeten. Der empfiehlt die Ablehnung der Drucksache: „Mit Blick auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen kann ein verbindlicher „Fahrplan“ für Investoren nicht zugesichert werden. Dieser ist durch das Baugesetz und weitere Verordnungen definiert. Es kann auch nicht im Interesse der Bezirksverordnetenversammlung liegen, auf ihre Entscheidungshoheit (§ 12 Abs. 2 BezVG) zu verzichten. Da für den Bezirksbürgermeister keine Richtlinienkompetenz vorgesehen ist, blieben seine Möglichkeiten der Einflussnahme auf die bereits vorhanden und durch § 39 BezVG definierten begrenzt.“ Auch ein geänderter Textvorschlag der CDU-Fraktion fand im Ausschuss keine Mehrheit.
Text des Ursprungsantrages: Das Bezirksamt wird ersucht Investoren durch den Bezirksbürgermeister oder die Bezirksbürgermeisterin willkommen zu heißen. In einem solchen Begrüßungsgespräch soll ein verbindlicher "Fahrplan" für Genehmigungsverfahren und Bauablauf abgesteckt werden. Investoren sollen sich im Falle der Nichteinhaltung eines solchen Fahrplanes an den Bezirksbürgermeister als Ombudsmann wenden können.
Abstimmungsergebnis: 10 / 2 / 0 |
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