Drucksache - DS/0863/VIII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-155 - Aufstellungsbeschluss; Arbeitstitel: "KGA Wallensteinstraße"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtSozWiArb 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
30.08.2018 
21. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK + Anlage 2 PDF-Dokument
VzK - Anlage 1 PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   für die Kleingartenanlage (KGA) „Wallensteinstraße“ im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-155 aufzustellen.

Die wesentlichen Planungsziele sind:

-        Die Festsetzung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „private Dauerkleingärten“ sowie

-        die Sicherung der Straßenverkehrsflächen.

 

Anlage 1:Räumlicher Geltungsbereich

 

b)   für den Bebauungsplan-Entwurf 11-155 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch unter Darlegung der Planziele in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung für die Dauer eines Monats durchzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, die Nachbarbezirke und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

 

c)   mit der Durchführung der Beschlüsse zu a) und b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

Anlage 2:Begründung zur Einleitung des Bebauungsplan-Verfahrens

 

 


Anlage 2

 

 

Begründung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

 

Gemäß § 1 Absatz 3 BauGB in Verbindung mit § 6 Absatz 1 AGBauGB haben Gemeinden Bebauungspläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Laut § 2 Absatz 1 BauGB sind Bauleitpläne von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, ist ortsüblich - gemäß § 6 Absatz 1 AGBauGB im Amtsblatt von Berlin - bekannt zu geben.

 

 

Veranlassung und Erforderlichkeit

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans 11-155 ist der Bezirksamtsbeschluss vom 5. September 2017, so viele Kleingartenanlagen in Lichtenberg wie möglich planungsrechtlich zu sichern. Ziel ist die Festsetzung der Kleingartenanlage (KGA) „Wallensteinstraße“ als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Private Dauerkleingärten“.

 

Die Förderung des Kleingartenwesens stellt eine wichtige städtebauliche, soziale und gesundheitspolitische Aufgabe dar. Als Teil des Grünflächensystems der Stadt erfüllen Kleingärten wichtige Ausgleichs- und Erholungsfunktionen. Im Interesse einer dauerhaften Sicherung der gegenwärtigen Nutzung als KGA ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

 

 

Plangebiet und Planungskonzept

Das rund 0,7 ha große Plangebiet liegt im nordwestlichen Bereich des Ortsteils Karlshorst, zwischen der Wallensteinstraße und dem Bahngelände der Bahntrasse Berlin-Frankfurt-Oder. Neben der angrenzenden Verkehrsfläche der Wallensteinstraße umfasst das Plangebiet im Wesentlichen die im privaten Eigentum (Deutsche Bahn Netz AG) befindliche KGA „Wallensteinstraße“. Die Erschließung der Kleingartenparzellen erfolgt über die Wallensteinstraße. Die Umgebung der KGA wird im Süden, Westen und teilweise auch im Norden durch Flächen der Bahn geprägt. Ansonsten schließen sich im Norden eine Brachfläche und im Westen gewerblich genutzte Grundstücksflächen an.

 

Planungsziel des Bebauungsplans ist die Festsetzung der KGA „Wallenstein“ als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Private Dauerkleingärten“. Die nördlich angrenzende Verkehrsfläche der Wallensteinstraße soll als Straßenverkehrsfläche gesichert werden.

 

Die Kleingärten sind ein wesentlicher Bestandteil des Berliner Stadtgrüns und bilden eine historisch gewachsene, kulturelle, ökologische und soziale Ressource. Sie sind für die notwendige tägliche Erholung ihrer Nutzer von nicht unerheblicher Bedeutung und stellen für sie eine wichtige Wohnergänzungsfläche dar.

 

Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes wird ein Beitrag für den Erhalt der Grünflächen geleistet und die vorhandene kleingärtnerische Nutzung mit ihrer Erholungsfunktion für die Pächter langfristig gesichert.

 

Eingriffe in Natur und Landschaft sind nicht zu erwarten, da die betroffenen Flächen bereits kleingärtnerisch genutzt werden.

 

 

Planerische Ausgangssituation

 

  1. Flächennutzungsplan (FNP)

 

Der Flächennutzungsplan (FNP) Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 5. Januar 2015 (ABl. S. 31), zuletzt geändert am 9. Juni 2016 (ABl. S. 1362), stellt das Plangebiet als Bahnfläche dar.

 

  1. Bereichsentwicklungsplanung (BEP)

 

Die BEP Alt-Lichtenberg (Stand: Juli 2004, aktualisiert im Mai 2005) stellt die Flächen des Plangebiets als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Dauerkleingarten“ dar.

 

  1. Kleingartenentwicklungsplanung

 

Die KGA „Wallenstein“ ist im Kleingartenentwicklungsplan Berlin (Stand 2010) als ungesicherte Einrichtung mit der Sicherungsstufe Ib gekennzeichnet. In der Legende und im Bericht wird zur Sicherungsstufe Ib dargelegt, dass es sich hierbei um Anlagen handelt, die sich auf Flächen der Deutschen Bahn AG befinden und an die Eisenbahn-Landwirtschaft verpachtet sind.

 

Von Seiten der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung wurden im Rahmen der Mitteilung der Planungsabsicht keine Bedenken gegen die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplans geäußert. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat jedoch zu Bedenken gegeben, dass die Entwickelbarkeit des Bebauungsplans 11-155 aus den Darstellungen des FNP, derzeit nicht abschließend prüfbar ist. Der Bebauungsplan ist nur dann aus dem FNP entwickelbar, wenn keine Festsetzungen getroffen werden, die die verkehrlichen Belange des Bahnbetriebes beeinträchtigen, da der Geltungsbereich des Bebauungsplans auf einer im FNP dargestellten Bahnfläche liegt.

 

 
 

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