Drucksache - DS/0793/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht sich an die zuständigen Stellen zu wenden, um auf Landesebene eine rechtliche Grundlage zu schaffen, damit mehr Sauberkeit und Ordnung auf privaten Grundstücken im öffentlichen Raum durchgesetzt bzw. sanktioniert werden kann.
Begründung: Nach den geltenden Regelungen des Straßenreinigungsgesetzes besteht zurzeit keine Reinigungspflicht für als Erholungsflächen gewidmeten Privatgrundstücken. Auf Grund von häufig auftretenden Beschwerden von Bürger*innen über die nur sehr zögerliche, oder im schlimmsten Fall völlig ausbleibende, Reinigung von privaten Flächen im öffentlichen Raum soll diese Regelungslücke geschlossen werden.
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