Drucksache - DS/0628/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, den Platz vor dem Tierpark-Center so herzurichten bzw. zu sanieren und zu gestalten, dass dieser wieder für Bürgerinnen und Bürger sicher zu Fuß begehbar ist. Hierzu müssten lose Platten befestigt und fehlende Pflastersteine erneuert werden.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Straßen- und Grünflächenamt teilt mit, dass sich die Gehwegschäden auf privaten Flächen befinden. Hierzu gibt es bereits aus dem Lichtenberger Bürgerhaushalt eine Stellungnahme des Eigentümers:
TierparkCenter Centermanagement (03.09.2018): „Wir haben den Sachverhalt geprüft und sehen hier ebenfalls Handlungsbedarf. Es wurde bereits Kontakt mit einer Fachfirma für die Instandsetzung aufgenommen und diese Maßnahme wird weiterverfolgt. Aufgrund der schwierigen Marktlage und der hohen Auslastung von Handwerksbetrieben, kann noch kein genauer Zeitplan genannt werden.“
Zu den beschmierten Stelen auf dem Platz nimmt das Straßen- und Grünflächenamt wie folgt Stellung:
Die Örtlichkeit wurde außerhalb der turnusmäßigen Kontrollen des Straßenlandes am 08.11.18 besichtigt. Dabei wurde hinsichtlich der bemängelten Bestandteile der Verkehrsanlage festgestellt, dass keine verfassungsfeindliche, die Menschenwürde verletzende oder Personengruppen diskriminierende Symbole oder Texte vorhanden sind. Derartige oder ähnliche Gestaltungselemente im öffentlichen Raum bieten leider immer wieder Angriffsflächen für künstlerisch wertlose Schmierereien.
Die Haushaltsmittel des Bezirkes für die Unterhaltung des Straßenlandes reichen bei Weitem nicht aus, alle Verkehrsanlagen einschließlich der Ausstattungsgegenstände frei von Schäden oder optischen Einschränkungen zu halten.
Der Straßenbaulastträger ist bemüht, mit den geringen Haushaltsmitteln zunächst die Maßnahmen zu priorisieren, die der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und Leitungsfähigkeit der Verkehrsanlagen dienen.
Graffitibeseitigung an Ausstattungsgegenständen gehört nicht dazu. Das Straßen-und Grünflächenamt wird jedoch hier eine einmalige Reinigung beauftragen.
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