Drucksache - DS/0556/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, im Falle von Beschädigungen öffentlichen Eigentums grundsätzlich Strafanzeige zu erstatten, Schadensersatzansprüche geltend zu machen und durchzusetzen.
Über die einzelnen Fälle ist der BVV jährlich unter Angabe der relevanten Informationen zu berichten.
Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen
Die grundstücksverwaltenden Bereiche, wie das Straßen- und Grünflächenamt und die Serviceeinheit Facility Management für die Dienstgebäude und Objekte der übrigen Fachvermögen bringen seit jeher Vandalismusschäden konsequent zur Anzeige, bzw. bei Bekanntsein der Täter*innen wird über das Rechtsamt direkt eine Schadenersatzforderung gestellt. Die überwiegenden Strafanzeigenverfahren werden jedoch seitens der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft Berlin nach geraumer Zeit wieder eingestellt, da sich die Tatpersonen oft nicht ermitteln lassen. Bei der Polizei Berlin sind auch solche Fälle statistisch erfasst und in den Jahresberichten einsehbar.
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